Nancy Faeser (SPD) zu Justizvollzugsanstalt Hünfeld: Banzers Bilanz nur die halbe Wahrheit

Auch wenn die genannten Zahlen auf den ersten Blick „schön und verheißungsvoll“ klängen, sähen der Vollzugsalltag und die Realität in Hünfeld sowie im übrigen Strafvollzug in Hessen doch um einiges ernüchternder aus. Das Hünfelder Personal wurde den übrigen Vollzugsanstalten erst als personeller Überhang angerechnet, dann für Hünfeld abgezogen und fehle nun in den restlichen Vollzugsanstalten. Die Bilanz: Steigerung der Überstunden von 20.700 Stunden im Januar bis auf 48.200 Stunden im Dezember 2006, so Faeser.

Verschwiegen werde auch, dass die ursprünglich als großer Anreiz für die Privatisierungsideen der CDU in Aussicht gestellten Einsparungen von jährlich 660.000 Euro bei weitem nicht erreicht worden seien. Selbst die Beschäftigungsquote in der JVA Hünfeld, mit der sich nun der Minister rühme, sei erst nach neunmonatigem Betrieb der Anstalt allmählich erreicht worden. Auf dem Weg dorthin habe man von Hünfeld aus sogar versucht, anderen Justizvollzugsanstalten Arbeitsaufträge „abzujagen“.

Zudem seien die arbeitsfähigen Leistungsträger unter den Gefangenen von den übrigen Vollzugsanstalten zugunsten Hünfelds abgezogen worden, so dass die Arbeitsleistung der anderen hessischen Vollzugsanstalten beeinträchtigt worden sei. Und selbst die Beschäftigungsquote von angeblich 76 Prozent sei lediglich ein statistischer Wert. Tatsächlich sei die Zeit, in der die einzelnen Gefangenen in der JVA Hünfeld arbeiteten, deutlich geringer als in den anderen Justizvollzugsanstalten.

Letztlich habe sich die JVA Hünfeld leider auch in die Liste der hessischen Vollzugsanstalten eingereiht, in denen es in den letzten eineinhalb Jahren immer wieder zu Verletzungen von Gefangenenrechten und Beeinträchtigungen von Verteidigerrechten gekommen sei, sagte Faeser.

Abschließend wies die Sozialdemokratin darauf hin, dass nach ihren Kenntnissen bei der Aufgabenteilung zwischen den staatlichen Bediensteten und den privat Beschäftigten das Spannungsfeld des verfassungsrechtlich Zulässigen und in der Praxis tatsächlich Machbaren immer noch nicht aufgelöst sei.