Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz deckt sich mit der Position der SPD- Landtagsfraktion. Wir halten im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Regelung für sinnvoll, die ohne Wenn und Aber auf eine Erhaltung des staatlichen Wettmonopols hinausläuft.
Wir schließen nicht die Augen vor den Problemen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich einer Neuorganisation des Wettmarktes aufgeworfen hat. Um die Vorgaben zu erfüllen, werden wohl auch noch weitere Einschränkungen bei den Werbeaktivitäten für das Glücksspiel greifen müssen.
Trotzdem halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt für angebracht, nicht im vorauseilenden Gehorsam einer uneingeschränkten Liberalisierung das Wort zu reden. Deshalb war es richtig, mit breiter Mehrheit über einen Staatsvertrag die Grundlage zu schaffen, dass das staatliche Glücksspielmonopol zumindest für die nächsten Jahre abgesichert werden kann.
Wichtig ist auch die Signalwirkung, die von dieser breiten Entscheidung ausgeht. Unabhängig von Parteizugehörigkeit, ist dies auch ein klares Bekenntnis dazu, nicht einem beliebigen Wettbewerb nationaler und internationaler Anbieter das Tor für eine unkontrollierte Ausweitung der Glücksspiel- und Wettmöglichkeiten zu öffnen. Bei einer Marktöffnung wäre eine Beschränkung der Glücksspielsucht und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Schaden schier unmöglich. Wir würden es begrüßen, wenn auch im Hessischen Landtag ein klares Bekenntnis zur Fortführung des bewährten staatlichen Angebotes abgegeben wird.
Wir wollen eine Lösung, die auch künftig Breitensportförderung gewährleistet und die der Jugendarbeit, der Wohlfahrtspflege und dem Denkmalschutz eine verlässliche Förderung garantiert. 148 Mio. Euro, die das Land Hessen aus Lotto-Toto-Mitteln als Zweckertrag für Sport, Kultur, Soziales und Denkmalpflege aufwenden kann, dienen nicht der Selbstbeweihräucherung. 148 Mio. Euro sind keine Peanuts und ich kann mir nicht vorstellen, dass private Anbieter auch nur annähernd bereit wären, freiwillig, verbindlich und langfristig eine ähnlich hohe Summe zur Verfügung zu stellen.
Wir wollen eine Regelung, die sicherstellt, dass nicht nur die Unterstützung einiger großer Fußballvereine und von FDP-Veranstaltungen, gewährleistet ist. Wir wollen, dass auch zukünftig Vereine und Aktionen unterstützt werden, die sich nicht öffentlich vermarkten lassen.
Die Argumente der privaten Anbieter werden durch Wiederholungen nicht besser. Private Anbieter betreiben keine Sportförderung, sondern ein gewinnorientiertes Sponsoring, welches im Gegenzug immer auch Marketingmaßnahmen erwartet. Mit dem wenigen Geld, das in Sponsoring fließt, wird eine hohe Werbewirkung erreicht. Sportförderung, wie derzeit mit Lotto-Toto-Mitteln betrieben, ist von der Summe her relativ hoch, es werden aber viele Maßnahmen bezuschusst, die keine oder nur eine geringe öffentliche Wahrnehmung hervorrufen. Außerdem werden die Mittel derzeit auch an Vereine und Organisationen verteilt, die nicht immer im Rampenlicht oder auf dem Siegertreppchen stehen.
Wir dürfen uns doch nicht der Illusion hingeben, dass in einem freien Wettbewerb staatliche Anbieter auch nur annähernd so konkurrenzfähig wären wie Private. Allein ein Vergleich der Ausschüttungsquote, die sich bei Oddset auf Grund von Konzessionsabgaben und Lotteriesteuer auf 55% reduziert und die bei privaten Anbietern bei ca. 90% liegt, macht deutlich, dass eine massive Verschiebung zu erwarten wäre. Selbstverständlich ist es lukrativer dort zu wetten, wo ein höherer Prozentsatz an die Spieler ausgeschüttet wird.
Eine Abgabenbelastung der Privaten in der Höhe der staatlichen Anbieter wird im Hinblick auf EU-Recht für nicht realisierbar gehalten. Und um das selbe Geld mit derzeit realisierbaren Steuersätzen reinzuholen, wäre eine massive Ausweitung der Glücksspielaktivitäten erforderlich was unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten wohl kaum wünschenswert wäre. Ganz davon zu schweigen, dass Anbieter mit Sitz im Ausland wohl kaum zu Abgaben oder Steuern herangezogen werden könnten.
Die Einführung eines begrenzten Konzessionsmodells, welches die Zulassung einiger weniger privater Anbieter ermöglichen würde, wäre wohl europarechtlich ebenso wenig tragbar und würde sehr schnell auf eine Totalliberalisierung des Glücksspielmarktes hinauslaufen. Eine Ausweitung des Wettbewerbs wäre unstrittig auch mit einer Ausweitung der Glücksspielsucht verbunden.