Petra Fuhrmann (SPD): Viele Fragen bleiben offen – Sozialdemokraten enthalten sich!

Wir sind der Auffassung, dass es besser gewesen wäre, zunächst einmal zu klären, welche Erfolge (oder auch Misserfolge) die Hartz-IV-Reform gebracht hat, bevor man weitere, wenig überschaubare organisatorische Veränderungen auf den Weg bringt. Ich weiß, dass Sie jetzt wieder einwenden werden, dass es die Idee eines Sozialdemokraten, nämlich des Landrats des Main-Kinzig-Kreises war. Herr Pipa ist ein aktiver Streiter für Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt, er ist auch erfolgreich. Aber er hat möglicherweise als Kommunalpolitiker andere Interessen als wir es als Landespolitiker haben bzw. haben sollen.

Mit den jetzt von Ihnen im Gesetz vorgesehenen Änderungen wird es für die Landespolitik noch sehr viel schwerer, verlässliche Informationen zu bekommen, weil es weitere „Ausgründungen“ geben wird. Diese berichten dann selbst den Kommunalparlamenten nur noch eingeschränkt, ganz zu schweigen von Informationen für uns. Wenn Landespolitik aber ihrer Steuerungsaufgabe nachkommen will, braucht sie verlässliche Daten. Bereits jetzt – und das wissen Sie – ist dies sehr schwer und wie oft geben Sie uns die Antwort, dass keine Daten verfügbar seien, dass man ihnen auf Anfrage keine Zahlen geliefert hat! So verliert das Land zunehmend seine Steuerungsfunktion und das wollen wir nicht!

Ein weiterer Punkt: Mit der so genannten „Beleihung“ wird die Aufgabe, Sozialhilfeentscheidungen zu treffen, unbeschränkt auf private Dritte weitergegeben. Wir sind der Auffassung, dass man sich auch mit dieser Frage hätte intensiver befassen müssen. Im Gegensatz zur FDP können wir allein in der Beauftragung von Privaten keinen Fortschritt erkennen. Die Aufgabe an sich muss gut gelöst werden, das steht unserer Meinung im Mittelpunkt.

Und noch ein Aspekt: Für die Beschäftigten gibt es Vor- und Nachteile. Zum einen ist es positiv zu bewerten, dass die zu errichtenden Anstalten dann Dienstherrenfähigkeit haben werden. Allerdings hätten wir es für gut befunden, wenn man festgelegt hätte, dass die zu errichtenden Anstalten im kommunalen Arbeitgeberverband bleiben müssen, damit der Tarif im öffentlichen Dienst nicht ausgehebelt werden kann.

Außerdem fehlen Überleitungsvorschriften, es fehlen Aussagen darüber, wie die Mitbestimmung geregelt werden soll – und, und, und. Wir nehmen zur Kenntnis, dass diese Regelung von vielen gewollt wird. Andere sagen es schadet nichts – nützt aber auch nichts. Für uns bleiben aber viele Fragen offen, so dass wir uns bei der Abstimmung enthalten werden.“