Es ist sinnvoll, dass auch Hessen von der gesetzlichen Möglichkeit des EHUG Gebrauch macht und mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Registerportal zum Zugriff auf das automatisierte Registerabrufsystem sowie der Bekanntmachung der Eintragung der Registergerichte. Die gemeinsame Zusammenarbeit der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen in dieser Frage dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Kostendeckung. Kritisch zu hinterfragen ist lediglich, wie hoch die einzelnen Gebühren für den rechtsuchenden Bürger letztlich sind, zumal der Betrieb des gemeinsamen Registerportals vollständig durch Gebühren gedeckt werden soll.