Die Anhörung zur Änderung zum Hessischen Privatrundfunkgesetz (HPRG) in der vergangenen Woche habe eine breite öffentliche Unterstützung für die nichtkommerzielle Lokalradios und Offenen Kanäle in Hessen gebracht. Ich habe keinen Anzuhörenden gehört, der für die Änderung des § 57, also der finanziellen Einschränkung der nicht-kommerziellen Lokalradios und der Offenen Kanäle votierte. Da blieb der CDU jetzt wohl nichts weiter übrig, als kräftig zurück zu rudern.
Zur Förderung des Medienstandortes Hessen sollte sich die Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR) an Veranstaltungen mit Medienbezug beteiligen bzw. sich an Projekten wie z.B. der Förderung von Handy-TV Dritter beteiligen. Da ging es ganz konkret um die Frage, ob GEZ-Gebühren für Bürgermedien einfach in Wirtschaftsförderungsprojekte umgeleitet werden, sagte Siebel. Die CDU war klug beraten, die Mittel für Wirtschaftsförderungsprojekte dort in den Haushalt einzustellen, wo sie hingehören. Jetzt sollten die Landesregierung dem Parlament aber auch klar sagen, welche Projekte zur Gestaltung des Digitalen Zeitalters sie in Hessen fördern will.