Hildegard Pfaff (SPD) fordert fairen Wettbewerb statt hessischen Sonderweg bei der Ausschreibungspraxis im ÖPNV

Die SPD-Politikerin unterstrich, dass ihre Fraktion ausdrücklich hinter dem Wettbewerb im Öffentlichen Personennahverkehr im Interesse der Kunden und der hessischen Verkehrsbetriebe stehe. „Aber dieser Wettbewerb muss erstens zu fairen Konditionen und gleichen Bedingungen für alle Bewerber organisiert werden. Und zweitens darf eine Kostenersparnis am Ende nicht zu Lasten der Versorgungsqualität und der Fahrpreise gehen und genauso wenig auf Kosten der Mitarbeiter und ihrer Arbeitsbedingungen und Bezahlung“, warnte Pfaff. „Wer den Wettbewerb in Hessen erfolgreich für alle Beteiligten voranbringen will, der beschreitet keine Sonderwege wie Herr Rhiel, sondern führt den Wettbewerb im Gleichklang mit den anderen Bundesländern und den europäischen Nachbarländern ein, damit unsere hessischen Verkehrsbetriebe und ihre Mitarbeiter nicht im Preisdruck gegen Billiganbieter aus anderen Ländern unterliegen – zum Schaden der Kunden.“

In seiner Einschätzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Oktober liege der Verkehrsminister neben der Sache. „Natürlich ist das Urteil nicht mit einem Ausschreibungsverbot gleichzusetzen, aber viel wichtiger ist doch, dass es auch keine Ausschreibungspflicht festsetzt“, sagte die verkehrspolitische Sprecherin. „Herr Rhiel hat mit seinem bisherigen Alleingang unter den Bundesländern mit einer harten Linie zum Schaden unserer hessischen Busunternehmen eine Ausschreibungspflicht vorgegeben. Sie mussten ohne hinreichende Übergangsfristen mit Global Playern aus anderen europäischen Ländern konkurrieren.“ Gleichzeitig habe die hessische Vergabepraxis angesichts nichttransparenter Kalkulationsgrundlagen, mittelstandsfeindlicher Linienpaketen und regional zu stark konzentrierter Ausschreibungen insbesondere bei den Busverkehren zu einem zunehmenden Verdrängungswettbewerb geführt.

„Mit dem Urteil ist dieser negative hessische Sonderweg gescheitert“, resümierte Pfaff, die den Verkehrsminister abschließend aufforderte, nach Vorlage des Urteils seine Ausschreibungspraxis zu verändern und dem Beispiel der anderen 15 Bundesländer zu folgen: „Wettbewerb ja, aber zu gleichen und fairen Konditionen.“