Pauly-Bender wies darauf hin, dass die Novelle in einer Vielzahl wesentlicher Punkte unterhalb des Bundesniveaus (Bundesgesetze zur Frauenförderung) bliebe. Dies gelte für die Regelungen behinderter Beschäftigter, für die Ausgestaltung des Gender Mainstreaming, für die Regelungen im Falle von Privatisierungen, für die Vergabe freiwilliger Leistungen, für die so genannte Entscheidungsquote, für die Fortbildung, für die Rückkehrerinnen-Regelung, für die Teilzeit, für die Rechte der Frauenbeauftragten, für das Thema sexuelle Belästigung, für den Diskriminierungsbegriff, für die Frage der Sanktionen, und das Clearing im Falle von Kontroversen zwischen der Frauenbeauftragten und den Personalverantwortlichen einer Behörde.
Pauly-Bender resümierte, die CDU-Novelle betreibe die Frauenförderung widerwillig, unambitioniert und ohne Vision. Europaweit sei das Thema Frauenförderung als Mobilisierung des gut ausgebildeten und motivierten weiblichen Arbeitskräftereservoirs etabliert. Auch die Große Koalition in Berlin handele mittlerweile in diesem Geist, ebenso CDU-Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg.
Wieder einmal verfängt sich die hessische CDU in ihren Vorbehalten gegenüber jedweder Gleichheitspolitik. Im Falle der Frauenförderung nimmt sie in Kauf, gegen das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse zu handeln, so Pauly-Bender.
Die sozialpolitische Sprecherin Petra Fuhrmann kritisierte die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, das Thema Frauenförderung in ihrem Forderungskatalog nach Deregulierung aufzunehmen. Pauly-Bender und Fuhrmann verwiesen auf die Verfassungspflicht des Grundgesetzes zur aktiven Frauenförderung. Pauly-Bender: Das staatliche Frauenfördergebot ist nicht verhandelbar.