Dr. Thomas Spies (SPD): Große Zustimmung zum SPD-Vorschlag der Absicherung bei Lebendspenden

Hintergrund ist die zunehmende Zahl sog. Lebensspenden. Hier gibt ein an sich gesunder Mensch – meist einem nahen Angehörigen – ein Organ, beispielsweise Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eine Niere oder (selten) ein anderes Organ.

Die Haftungsfrage sei nur geregelt, wenn ein ärztlicher Kunstfehler vorliege. Allerdings sei es im Rahmen einer Operation immer möglich, dass der Spender gesundheitliche Folgen erleide, ohne dass irgendwen eine Schuld treffe. Hier sei dringend eine Regelung für den Fall der Lebendspende notwendig, so Spies.

Im Rahmen der Anhörung seien Bedenken laut geworden, dass das Land hierfür nicht zuständig sei. „Das Problem ist zu lösen“, erklärte Spies. An der Zuständigkeitsdiskussion dürfe das Schicksal von Lebendspendern nicht hängen. Deshalb habe die SPD-Fraktion den anderen Fraktionen Gespräche angeboten, um eine gemeinsame, unbürokratische Regelung zu finden. Dies solle möglichst schnell geschehen. „Zwar tritt der Fall, um den es hier geht, selten ein, aber wir sollten mit einer Regelung nicht so lange warten, bis wieder weitere hinzukommen“, sagte Dr. Spies abschließend.