Michael Siebel (SPD): Richtlinien für Telemedien müssen klar geregelt werden

Die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nach wie vor im Länderrecht zu regelnden inhaltsbezogenen Anforderungen an die neuen Dienste (z. B. im Hinblick auf die journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Angeboten) werden dann zukünftig in einem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien enthalten sein. Das „Elektronischer Geschäftsverkehr Vereinheitlichungsgesetz“ und der 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren in Bund und Ländern zeitgleich (d.h. voraussichtlich zum 1. März 2007) in Kraft treten.

Wenn die Regulierung von Telemedien primär bei deren Inhalten ansetzt, bleibt die Frage, ob gleiche Inhalte unabhängig von der Art ihrer Verbreitung gleichen Regelungen unterworfen werden können. Wollen wir da etwas gleich machen, was vielleicht gar nicht gleich ist?

Ein weiterer Aspekt ist die Stellung von Host-Providern. Welche Konsequenzen hat diese Novelle für den IT-und Wirtschaftsstandort Hessen? Gemäß den Planungen für das TMG im Wirtschaftsministerium würden diese zwar nicht verpflichtet, ihnen übermittelte Inhalte zu überwachen oder auf rechtswidrige Inhalte hin zu durchsuchen. Aber die rechtliche Stellung in Zusammenhang mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte bleibt dabei problematisch, gerade im Licht der aktuellen Rechtsprechung. Um ein solches Kontroll- und Überwachungsszenario zu verwirklichen, fehlt den meisten Forenanbietern das nötige rechtliche Hintergrundwissen im Einzelfall.

Entspricht die Rechtsprechung deutscher Mediengesetze, wenn es um Telemedien geht, den E-Commerce-Richtlinien der EU, die Internet und Mobilfunk regeln?
Brüssel stört sich am deutschen Versuch, individuelle Teledienste und an die Allgemeinheit gerichtete Mediendienste unter den Oberbegriff "Telemedien" zu fassen.

Eine Reihe von Bürgerrechtsorganisationen hatte bereits im Vorfeld dazu aufgerufen, im Rahmen des "Internet-Gesetzes" die Privatsphäre der Nutzer deutlich zu stärken. Hier stellen sich die Frage nach Datenschutz und Verbesserungen der Verbraucherrechte.

Generell sind die Unklarheiten zu groß, wie mediale Angebote im Internet künftig reguliert werden sollen. Deshalb sind wir gut Beraten, zu diesem Staatsvertrag auch eine Anhörung durchzuführen.“