Thomas Spies (SPD): SPD legt ersten konkreten Gesetzentwurf zum Schutz von Nichtrauchern vor

„Ziel des Gesetzes ist, dass Menschen, die keinen Tabakrauch einatmen möchten, das auch nicht müssen“, so Spies. Deshalb werde an all den Orten, die die Bürger aufsuchen müssten, dieser Schutz gewährleistet. „Das Gesetz richtet sich deshalb auch nicht gegen Raucher, sondern dagegen, dass andere gegen ihren Willen mitrauchen müssen“, so Spies.

Die schädlichen Wirkungen des Passivrauchens seien heute unbestreitbar. Selbst der Zigarettenhersteller Philipp Morris befürworte inzwischen einzelne totale Rauchverbote. Spies verwies auf die Daten, die das Deutsche Krebsforschungszentrum zusammengestellt habe: Danach verstürben in Deutschland jährlich 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Passivrauchen erhöhe für Nichtraucher deutlich das Risiko für Lungenkrebs, Brustkrebs, Herzinfarkt, Plötzlichen Kindstod, Osteoporose. Empfindliche Menschen – beispielsweise solche mit einer Asthmaerkrankung – seien durch Tabakrauch besonders und akut gefährdet. Passivrauchen könne das Herzinfarktrisiko um 20 Prozent erhöhen. Jahrelanger Aufenthalt in stark verrauchten Räumen könne das Lungenkrebsrisiko für Nichtraucher mehr als verdoppeln

Tabakrauch enthalte über 4.000 Giftstoffe wie Benzpyrene, Nitrosamine, Formaldehyd, Benzol, Phenylchlorid, Arsen und radioaktives Polonium. Mindestens 40 dieser Stoffe seien krebserregend. Aktives Rauchen verkürze die Lebenszeit um durchschnittlich 14 Jahre. Der Rauch von drei Zigaretten erzeuge für Nichtraucher eine zehnmal höhere Feinstaubbelastung als ein Dieselmotor in 30 Minuten Leerlauf – in einem 60 Kubikmeterraum bedeute das das 7-fache der Grenzwerte der EU-Feinstaubrichtlinie. Aktuelle Untersuchungen aus Italien und den USA hätten gezeigt, dass durch Rauchverbote die Herzinfarktrate binnen kurzer Zeit um zehn Prozent gesunken sei – vor allem wegen verminderten Passivrauchens.

Mit dem Gesetzentwurf der SPD werde erstmals in Deutschland ein umfassendes Rauchverbot an allen Orten erlassen, an denen sich Menschen aufhalten müssten. Dazu gehörten alle öffentlichen Gebäude, Einrichtungen zur Kinderbetreuung und der Jugendhilfe sowie Orte, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen genutzt würden, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr.

„Natürlich wird durch ein solches Gesetz nicht das Rauchen abgeschafft“, so Spies. Viele weitere Maßnahmen zur Verminderung des Rauchens insgesamt seien erforderlich. Wichtigste Aufgabe sei der Jugendschutz und eine konsequente Verfolgung von Verstößen durch Tabakverkauf an Kinder. Das Einstiegsalter liege heute bei unter zwölf Jahren. Vor allem Vorbilder hätten hier eine ganz schlechte Wirkung und könnten die Rauchwahrscheinlichkeit um das 16-fache steigern.

Auch die „Hilfe beim Ausstieg“ und die Förderung von Rauchentwöhnung sei eine wichtige Aufgabe. „Ein solches Gesetz muss durch zahlreiche flankierende Maßnahmen ergänzt werden“, so Spies. Dazu gehörten insbesondere Jugendschutz, Aufklärung und offensive Entwöhnungsprogramme vor allem dort, wo die Menschen nicht von alleine entsprechende Angebote aufsuchten. Spies kritisierte erneut, dass die Hessische Landesregierung 2005 das Präventionsgesetz im Bundesrat verhindert habe.

Vor allem aber solle der Landtag mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb hätten Spies und der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter in einem Schreiben den Landtagspräsidenten aufgefordert, umgehend im Landtag das Rauchen zu unterbinden. „Für Raucher ist es schwer, sich einschränken zu müssen. Fangen wir bei uns selber an!“