SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauern Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes führe in ihrem Ergebnis dazu, dass eine „optimale Personalvertretung“ im öffentlichen Dienst Hessens nicht möglich sei. Darüber hinaus müsse man jetzt in aller Ruhe und zusammen mit den Gewerkschaften beurteilen, welche Konsequenzen diese Entscheidung für die Fortentwicklung des Personalvertretungsgesetzes habe, insbesondere im Hinblick auf die positiven und negativen Grenzen der Mitbestimmung. Hierzu gehöre auch die vom Staatsgerichtshof vorgenommene Stärkung einzelner Rechte örtlicher Personalvertretungen. Sie sollten mehr Informationen von der Leitung erhalten und auch eigene Initiativen zum Wohle der Beschäftigten starten können.

Nach einem Regierungswechsel im Frühjahr 2008 werde sich die Situation für Personalräte und Beschäftigte in den hessischen Verwaltungen allerdings wieder zum Besseren verändern, so Rudolph und Frömmrich. „Wir werden das Personalvertretungsrecht an diesem Punkt ändern und der Mitbestimmung wieder wirksam Geltung verschaffen. Moderne Personalpolitik braucht starke und handlungsfähige Personalräte. Gerade in schwierigen Modernisierungsprozessen müssten Beschäftigte und ihre Interessenvertreter beteiligt und mitgenommen werden. Die CDU hat sich von einer solchen Sicht auf das Personal längst verabschiedet und führt das Land nach Gutsherrenart“, sagten Rudolph und Frömmrich.