Als „bedenkenswert“ bezeichnete Siebel die Forderung der Hochschulvertreter, durch die Erarbeitung von Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen, den Studentenwerken und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst gerade langfristige Perspektiven und Entwicklungsziele fest zu legen, dies insbesondere bei der Bereitstellung von studentischem Wohnraum.
Im Ergebnis werde daher die SPD die beiden in dem Gesetzentwurf der FDP vorgeschlagenen Änderungen, die den Studentenwerken mehr Selbständigkeit bringen, mit tragen. Zusätzlich sollte in Zukunft bei der Bestellung der Wirtschaftsprüfer und bei der Berufung oder Abberufung des Geschäftsführers durch den Vorstand des Studentenwerks auf das bisher notwendige Einvernehmen mit dem Ministerium verzichtet werden. Weitere und strukturell weit reichende Neuregelungen werde die SPD-Fraktion jedoch nicht unterstützen.
„Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, ein gut funktionierendes System der Reform halber zu verändern. Zu groß ist die Gefahr, dass die Funktionsfähigkeit nicht verbessert, sondern im Ergebnis verschlechtert wird“, so Siebel abschließend.