Man müsse nicht jedem Bedürfnis auf Gewinnstreben und Lobbyisteninteressen einzelner Gruppierungen hinterherlaufen, wie dies von der FDP derzeit praktiziert werde, so der Innenpolitiker.
In der Anhörung seien nach Auffassung des Sozialdemokraten keinerlei Argumente vorgetragen worden, die einen Gesetzesänderungsbedarf notwendig erscheinen ließen.
Dies gelte sowohl für das Begehren, Videotheken auch an Sonntagen uneingeschränkt öffnen zu dürfen als auch für eine Ausweitung von Öffnungszeiten für Autowaschanlagen.
Der Dialog mit den Kirchen, den Kommunalvertretern sowie den angehörten juristischen Sachverständigen habe nach Auffassung Rudolphs ergeben, dass man nicht um jeden Preis alles was rechtlich machbar sei, auch umsetzen müsse. Vielmehr sei deutlich geworden, dass die bestehenden gesellschaftlichen Interessen und Bedürfnisse eher gegen eine Aufweichung der bestehenden gesetzlichen Beschränkungen sprächen. Dies sei auch Auffassung der SPD-Landtagsfraktion.