Die SPD hatte die Vorlage des Gesetzentwurfs seit mehreren Monaten eingefordert. Bedingt durch Abstimmungsschwierigkeiten zwischen dem Finanzministerium und der Staatskanzlei war es zu einer Verzögerung von über einem halben Jahr gekommen.
Um zu einer wirklichen Bewertung kommen zu können, forderte Siebel die Landesregierung auf, auch eine Fachhochschule in den Modellversuch aufzunehmen. Es sei von herausragender Bedeutung, die Fachhochschulen jetzt nicht abzuhängen, sondern in den weiteren Reformprozess einzubeziehen.
Im Gesetzentwurf seien die zentralen Forderungen der SPD nach einer Übertragung der Bauherren- sowie der Dienstherreneigenschaft auf die Hochschule erfüllt. Darüber hinaus solle der Modelluniversität Darmstadt auch das interne Organisationsrecht weitgehend übertragen werden.
Im Bereich der Bauherreneigenschaft sei es richtig, den Bestand des Gesamtvermögens gesetzlich abzusichern. Eine entsprechende Regelung zur Sicherung der Lehre sei gegebenenfalls erforderlich. Es dürfe nämlich nicht sein, dass finanziell schwerwiegende Berufungen zur Stärkung der Forschung durchgeführt würden und dann für die Lehre kein Geld mehr da sei.
„Das interne Organisationsrecht ist gleichermaßen eine Chance wie ein Risiko. Denn klar muss sein – und dies kann auch nicht in der Entscheidung der Hochschule stehen – dass das Prinzip der demokratisch legitimierten Gruppenuniversität gewahrt werden muss“, unterstrich Siebel. An dieser Stelle werde die SPD sehr genau schauen, ob die Regelungen in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert werden müssten.
Gleiches gelte für die Aufgaben und Zuständigkeiten des aufgewerteten Hochschulrats und des Präsidiums. In dem Gesetzentwurf seien insbesondere das Budgetrecht und die genauen Kompetenzen in den Fragen der kurz-, mittel- und langfristigen Hochschulentwicklung unzureichend geklärt. Außerdem sei völlig unverständlich, warum der Senat als kollegiales Gremium aller Gruppen der Hochschule in dem Gesetzentwurf offensichtlich keine gedankliche Rolle spiele. Darauf werde in den weiteren Beratungen ein Augenmerk zu legen sein.
„Besonders wichtig ist aber auch die Zusammensetzung des Hochschulrats. Wenn dies der neue Aufsichtsrat der Hochschulschule wird, muss dieser auch nach den Regeln der Besetzung von Aufsichtsräten im Bezug auf die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder der Hochschule besetzt werden“, so Siebel.
Insgesamt sei es für die SPD sehr wichtig, den weiteren Entwicklungsprozess der Modelluniversität unter einer aktiven Beteiligung aller Gruppen an der Hochschule voran zu bringen. Ziel müsse es sein, die Qualität von Lehre und Forschung der Hochschule zu verbessern, um den Studierenden eine möglichst optimale Ausbildung zu verschaffen. Dazu habe sich die TUD verpflichtet und daran werde sie sich auch messen lassen müssen, so Siebel.
„Die SPD ist zuversichtlich, dass die TUD ihre selbst gesteckten Ziele erreichen kann und wird und dass ihre Erfahrungen in überschaubarer Zeit auch an den übrigen Hochschulen Hessens umgesetzt werden können", so Siebel abschließend.