Faeser: Justizminister Wagner spielt mal wieder im rechtspolitischen Abseits

Die Auswertung der DNA stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien grundsätzlich ausreichend. "So kann die DNA-Analyse bei Beschuldigten, die wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung – wie z.B. Sexualvergehen, gefährlicher Körperverletzung, schwerem Diebstahl und Erpressung – verdächtig sind, durchgeführt werden," erläuterte die Rechtspolitikerin. Diese Regelung aufzuweichen, sei nicht sinnvoll und der nun vom Justizminister wieder aufgewärmte Vorstoß aus Bayern habe schon im Bundesrat keine Mehrheit gefunden und könne nicht als ernst zunehmender rechtspolitischer Beitrag gewertet werden, sondern habe eher populistische Hintergründe.

So hätten sich bereits die Experten wiederholt zu dem Wegfall des Richtervorbehaltes geäußert. Und sowohl der Deutsche Richtertag als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hätten sich bereits gegen einen Wegfall des Richtervorbehalts ausdrücklich ausgesprochen.

Unabhängig davon sei diese Ankündigung eine Luftnummer, weil das Geld hierfür nicht zur Verfügung stehe, und das Bundeskriminalamt schon jetzt nicht in der Lage sei, die Materialien auszuwerten, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Um dies zu gewährleisten, müsste das Land Geld in die Hand nehmen.