Der Nachtrag beweise, dass die Landesregierung trotz Wissens um die Verfassungswidrigkeit des Haushalts nicht gespart habe. Der resignierte Finanzminister habe durch seine Untätigkeit verschuldet, dass Haushaltssperre und Bewirtschaftungserlass wirkungslos verpufft seien. „Die einzige nennenswerte Entlastung ist der Griff in die Weihnachtskasse der Beamtinnen und Beamten.“ Durch den Pfusch bei den endlosen Verkaufsverhandlungen für das alte Frankfurter Polizeipräsidium habe die Landesregierung das Haushaltsloch sogar noch vergrößert.
Schmitt warf der Regierung vor, die Verfassungswidrigkeit ihres Nachtrags auf die leichte Schulter zu nehmen. „Ohne mit der Wimper zu zucken, wird die Verfassungsgrenze für neue Schulden überschritten. Hier wird nach dem alten Sponti-Motto ‚legal, illegal, scheißegal‘ verfahren. Wir erwarten, dass der Staatsgerichtshof dieser Praxis aufgrund der SPD-Klage gegen den ebenfalls verfassungswidrigen Nachtrag 2002 endlich ein Ende macht.“