„Die Zusage des Finanzministers an die früheren Pächter, in das jeweilige Höchstgebot einsteigen zu können, wurde mitgeschrieben. Diese Notiz findet sich nicht in den Akten des Untersuchungsausschusses. Wir sind absolut sicher, dass nicht nur diese eine Lücke besteht.“
„Zudem wurde unsere Einschätzung bestätigt, dass es sich um ein hausgemachtes Problem handelt, für das der Minister selbst die Verantwortung trägt,“ bekräftigte Ernst-Ludwig Wagner, SPD-Mitglied im Ausschuss.
Bereits am ersten Tag der Zeugenvernehmungen habe sich erheblicher zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, den die SPD durch die Ladung weiterer Zeugen decken werde. „Nebenbei wird erkennbar, dass es der Landesregierung näher lag, an Stelle des früheren Pächterehepaares, denen das inzwischen berühmt gewordene Ministerwort gegeben worden war, örtliche CDU-Politiker über die Angebotslage im dritten Bieterverfahren zu informieren,“ sagte Wagner.
Klar sei nun auch, dass Minister Weimar mit seiner Weisung vom Februar 2001, mit dem Betrag von 2,9 Mio. DM und nicht darunter in die Verhandlungen mit dem Ehepaar Schmidt zu gehen, den Verkauf zu einem geringeren aber immer noch höheren Betrag als 500.000 Euro verhindert hat. Obwohl absehbar war, dass der Wert der Burg durch Auslaufen des Pachtvertrages und anschließendem Leerstand erheblich sinken würde.