Der Planfeststellungsbeschluss des hessischen Verkehrsministers sei rechtswidrig, weil das Land den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechtes – genauer der FFH-Richtlinie nicht ausreichend nachgekommen sei und Alternativen zur nördlichen Trassenführung nicht geprüft habe, so das Bundesverwaltungsgericht.
Die geplante Trasse durchschneidet ein von Hessen an die EU-Kommission gemeldetes FFH-Gebiet, daher sind die Vorgaben der FFH-Richtlinie beim Planungsverfahren zwingend einzuhalten. In aller Deutlichkeit hat das Gericht Ihnen Herr Ministerpräsident und Ihnen Herr Posch grobe handwerkliche Fehler und ein absolutes Missmanagement im Planungsverfahren ins Stammbuch geschrieben.
Eine Blamage für Hessen. So lautete die Überschrift in der HNA zu diesem Vorgang. Es ist nicht nur eine Blamage, es ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Wieder einmal müssen die Menschen in Hessen feststellen. Die Regierung Koch kann es einfach nicht. Sie gefährdet mit ihrer Unfähigkeit die Entwicklung in Nordhessen.
Um vom eigenen Versagen abzulenken, haben Ministerpräsident Koch und der zuständige Verkehrsminister in Nordhessen eine beispiellose Hetze und Stimmungsmache gegen die hessischen Naturschutzverbände und deren Arbeit in Gang gesetzt, die wir nachdrücklich missbilligen. Es wurde versucht, Ursache und Wirkung zu verdrehen. Der BUND hat mit der Klage die planungsrechtlichen Defizite und Schlampereien öffentlich gemacht. Die Klage hätte nie und nimmer Erfolg haben können, wenn ein juristisch einwandfreies Verfahren geführt worden wäre.
Es ist deshalb nicht in Ordnung, dem BUND die Rolle des Buhmanns zuzuschieben, um von den eigenen Versäumnissen abzulenken. Diese durchsichtigen und billigen Ablenkungsmanöver lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Hätten Sie Ihre planungsrechtlichen Hausaufgaben richtig gemacht, wäre der Bau nicht gestoppt und in der Zwischenzeit der Vollendung ein ganzes Stück nähergekommen. Um Missverständnissen vorzubeugen, darf ich noch einmal hier bekräftigen: Die SPD-Fraktion will gemeinsam mit dem Bundesverkehrsminister den Bau der A 44 erreichen. Die nordhessische SPD hat bereits kurz nach Urteilsverkündung den Minister aufgefordert, unverzüglich das ergänzende Planungsverfahren einzuleiten, damit der Baustopp schnellstmöglich aufgehoben werden kann. Die schriftliche Urteilsverkündung liegt inzwischen vor. Darin lassen die Richter wenig Zweifel daran, dass die Autobahn generell notwendig ist.
Hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben richtig gemacht, wäre das Projekt weder gestoppt noch in irgendeiner Form gefährdet worden. Und das hat Herr Minister Posch ja auch zunächst in der HNA selbstkritisch und ziemlich zerknirscht einräumen müssen.Im übrigen haben Union und FDP keinen Anlass gegen das Verbandsklagerecht oder die FFH-Richtlinie zu polemisieren.
1.Auf Drängen der FDP wurden vor 20 Jahren das Verbandsklagerecht in Hessen eingeführt.
Seither sind bei 40.000 Beteiligungsverfahren rund 30 Klagen anhängig gewesen – die nicht alle am Ende Erfolg hatten. Inzwischen ist die hessische FDP umgefallen und Herr Posch möchte sogar generell das Verbandsklagerecht abschaffen. Nach der verlorenen Wahl werden Sie nun im Bund keine Gelegenheit mehr haben – das ist gut so. Übrigens: das schwarz-gelbe Baden-Württemberg sieht das anders. Es hat gerade jetzt erst das Verbandsklagerecht eingeführt, so wie 12 andere Bundesländer, die das ebenfalls haben.
Nur Hessen macht die Rolle rückwärts.
2.Die FFH-Richtlinie halten wir ebenfalls für ein geeignetes Instrument zur Schaffung des Netzes Natura 2000,
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die FFH-Richtlinie unter Beteiligung der Regierung Kohl im Jahre 1992 von der EU-Kommission beschlossen wurde und unter Helmut Kohl 1998 in nationales Recht übernommen wurde. Völlig gegenstandslos sind die ständig wiederkehrenden Behauptungen, in einem FFH-Gebiet komme es zum völligen Stillstand – nichts gehe mehr. Das ist falsch.
Unter bestimmten Bedingungen und unter Beachtung der Vorgaben der Richtlinie bei der Planung können auch in einem solchen Gebiet z.B. Verkehrstrassen entstehen. Hören Sie endlich mit diesem Märchen auf und stellen Sie nicht ständig den Naturschutz an die Wand. Nebenbei – meine Damen und Herren, es ist ein Armutszeugnis, wenn angesichts des dargestellten Sachverhaltes, und um mehr Planungssicherheit zu erlangen, der Wirtschaftsminister den zuständigen Umweltminister Dietzel aufgefordert hat, doch zusätzliche FFH-Flächen an die EU-Kommission zu melden. Das alleine spricht Bände.