„Wir erleben es selten, dass sich die Regierungsfraktionen bei Gesetzesanhörungen von Fachleuten beeindrucken lassen. Im Fall des Fischereigesetzes waren jedoch die Kritiken der Anzuhörenden so massiv, dass CDU und FDP nicht um einige Änderungen umhin kamen.
Wir erkennen an, dass Sie die Nachhaltigkeit hineingenommen haben, ebenso die zwingende Anwesenheit einer volljährigen Person, die im Besitz einer Fischereischeines ist, wenn ein Jugendlicher mit einem Jugendfischereischein den Fischfang ausübt.
Gott sei Dank haben Sie auch die Regelung herausgenommen, die dazu geführt hätte, dass Jugendliche nach 4 Jahren ohne Prüfung einen Fischereischein erhalten hätten. Eine Legitimation zur Tötung eines Wirbeltieres ohne nachgewiesene Sachkunde wäre gesetzeswidrig gewesen. Ich bin auch froh, dass es keine Ausnahmeregelungen für Spätaussiedler mehr gibt. Vielleicht ist Ihnen doch klar geworden, was für einen Sprengstoff Sie da gelegt hatten. Der Unmut in den Reihen der Verbände wäre nicht klein gewesen.
Wir haben um eine Entscheidung gerungen. In der Kenntnis und in der gegenseitigen Anerkennung der unterschiedlichen, teilweise massiven Interessenkonflikte, stimmt die SPD-Fraktion mehrheitlich der Verwendung des Setzkeschers zu.
Mein Appell an diejenigen, die zukünftig den Setzkescher verwenden: Nutzen Sie den Setzkescher nur unter den vorgegebenen Bedingungen. Sie sind ausschlaggebend dafür, dass der Stress und die psychische wie physische Beeinträchtigung der Fische minimiert werden kann. Die Fischer und Angler übernehmen mit der Erlaubnis der Setzkeschernutzung gleichzeitig die Verantwortung für die sachgerechte Anwendung.
Der nächste Punkt, der bei der Anhörung und bei uns auf Kritik gestoßen ist, ist der neue § 44a, die Neuregelung über die Erlaubnis der Vergrämungsabschüsse der Kormorane. Sehr geehrter Herr Arnold, Sie haben in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs mit falschen Zahlen über die Höhe der Population der Kormorane operiert. Das von Hessen und Rheinland-Pfalz vereinbarte Kormoran-Management hat, so haben wir immer wieder gehört, Mängel im Vollzug. Das darf so nicht bleiben. Dem muss man abhelfen. Wir haben aber auch gehört, die Vollzugsprobleme haben zugenommen, nachdem die Zuständigkeit der Genehmigung von Vergrämungsabschüssen durch Ihre LFN-Reform auf die Untere Naturschutzbehörde verlagert wurde.
Deshalb legen wir heute einen Änderungsantrag vor, der die Zuständigkeit dort wieder hin bringen soll, wo sie mal war, zur Oberen Naturschutzbehörde. Ihrem Vorschlag, die Zuständigkeit bei der Unteren Fischereibehörde anzusiedeln, können wir aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen.
Ohne, dass ich noch lange über das Thema Kormorane referiere, meine Damen und Herren der CDU und FDP: Es ist ganz eindeutig eine artenschutzesrechtliche Angelegenheit und für deren Ausnahmegenehmigungen ist die Naturschutzbehörde zuständig. Dass Sie selbst es als Artenschutzangelegenheit ansehen, beweist Ihre Überschrift zum § 44a. Sie haben nicht überschrieben „ Besondere Zuständigkeit im Fischereiwesen“, sondern „Besondere Zuständigkeit im Artenschutz“.
Mein Rat, nehmen Sie unseren Änderungsantrag an und riskieren Sie hier nicht den Gang vors Gericht, von wem auch immer. Denn ich glaube, dass Sie dann unterliegen. Sie hätten damit keinem geholfen.
Letzte Bemerkung: Nach nunmehr fast 4 Jahren Regierungszeit können Sie es immer noch nicht. Da wollen Sie heute mit Ihren nach der ersten Lesung flugs angehängten Artikelgesetzen die handwerklichen Fehler von zwei voraus gegangenen Gesetzen lösen.
Erstens ist das der Beweis, dass sie wieder einmal schlampig bei den beiden Gesetzen „Verwaltungsgerichtsordnung“ und „Naturschutzgesetz“ gearbeitet haben.
Und zweitens wissen Sie immer noch nicht, dass jedes Gesetz mindestens zwei Lesungen braucht und Sie nicht einfach für die beiden neu hinzugenommenen Artikelgesetze, die überhaupt nichts mit dem Fischereigesetz zu tun haben, eine Lesung unterschlagen können. Deshalb verhelfen wir Ihnen jetzt zur 3. Lesung, indem ich diese beantrage und dabei können Sie gleich über unseren Änderungsantrag noch einmal beraten. Und nehmen Sie sich juristischen Beistand, wenn sie es alleine nicht hinkriegen.“