„Der Gesetzentwurf der Landesregierung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Datenschutz. Unserer Ansicht nach sind die Medien kein datenschutzfreier Raum. Deshalb müssen die Bedenken des Hessischen Datenschutzbeauftragten ernst genommen werden. Die getroffenen Regelungen sind aber eine gute Basis für die Gesetzesberatung“, sagte Siebel anlässlich der Einbringung des Gesetzes im Hessischen Landtag.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion habe sich das Modell der freiwilligen Selbstkontrolle bewährt. Kerngedanke des Präventionskatalogs des Presserates sei ein prozessorientiertes Sicherheitskonzept. Sicherheit der Datenverarbeitung könne nur auf hohem Niveau gewährleistet werden, wenn alle Stufen, von der Recherche, dem Sammeln, Registrieren, Selektieren, Dokumentieren, Archivieren bis hin zur Veröffentlichung und möglichen Löschung, von Informationen begleitet würden.
Vorstellbar sei für die SPD-Fraktion, dass die vom Presserat im Wege der Selbstregulierung getroffenen Rahmenvorschriften in einem Verfahren von einer öffentlichen Stelle bestätigt würden. Sollte der Gesetzentwurf noch Lücken in der Frage der Veröffentlichungspflicht von Gegendarstellungen aufweisen, müsse auch dieses im Verfahren behoben werden.