Rudolph: SPD stimmt Verfassungsänderungen zu

Insbesondere die Verankerung des Konnexitätsprinzipes („Wer bestellt bezahlt“) sei eine wichtige Forderung der kommunalen Familie und werde von der SPD vorbehaltlos unter-stützt. Es müsse aufhören mit der Praxis, dass die jetzige Landesregierung immer mehr Auf-gaben auf die Kommunen verlagere, ohne dafür die erforderlichen Finanzmittel bereitzustel-len, so Rudolph. Beispiele aus dieser Legislaturperiode seien die jährlichen Kürzungen beim Kommunalen Finanzausgleich von über 50 Mio. EURO und die jährliche Kürzung der Be-triebskostenzuschüsse für die Kindergärten von ebenfalls rund 50 Mio. EURO. Zukünftig sei verfassungsrechtlich abgesichert, dass die Kommunen, wenn sie neue Aufgaben übertragen bekommen und hieraus Mehrbelastungen entstehen, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich des Landes bekommen müssten.

Die SPD-Fraktion hatte hierzu einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der von allen Ex-perten hinsichtlich seiner „Kommunalfreundlichkeit“ gelobt worden war. „Leider haben CDU und FDP diesen Entwurf abgelehnt. Im Interesse der kommunalen Ebene ist die SPD jedoch bereit, den vorliegenden – zwar schlechteren – Entwurf mitzutragen“, so Rudolph.

Auch die beiden anderen Gesetzentwürfe fänden die Zustimmung der SPD. Wichtig für die SPD sei, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der nunmehr am 22. September 2002 stattfindenden Volksabstimmung einzeln über jedes dieser drei Staatsziele entscheiden kön-nen. Der mündige Bürger solle selbst entscheiden, an welchen Punkten die Verfassung ge-ändert wird. CDU und FDP wollten zunächst nur eine Abstimmung zulassen. Die breite öf-fentliche Kritik und der Druck der SPD hatten die Koalition zum Einlenken gezwungen.

„Nunmehr gilt es, gemeinsam die Bürgerinnen und Bürger von der Notwendigkeit der geplan-ten Verfassungsänderung zu überzeugen“, erklärte Rudolph.