Hillenbrand: SPD-Fraktion begrüßt Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

Die Aufnahme der Tierschutzes ins Grundgesetz stärke diesen in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie der Freiheit von Forschung und Lehre. „Im Hinblick auf Tierversuche hat die Freiheit von Forschung und Lehre bisher fast automatisch Vorrang vor dem Schutz der Tiere gehabt. Jetzt werden, die verschiedenen Rechtsgüter auf eine vergleichbare Ebene gestellt“, so Hillenbrand.

Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz verbindet die SPD-Fraktion nach Hillenbrands Worten insbesondere folgende vier Erwartungen:

·Der Eigenwert der Tiere wird einen anderen Stellenwert erhalten.
·Bei Tierversuchen werden tierversuchsfreie Methoden, egal ob In-vitro-Techniken oder Computersimulationen als Alternativen in den Vordergrund treten. Tierversuchsfreie Methoden werden von den Prüfinstituten eher akzeptiert werden.
·Bei der Verwendung von Tieren zu Ausbildungszwecken wird der wissenschaftlichen Begründung eine höhere ethische Abwägung abverlangt. Dies wird hoffentlich zu alternativen Lehrmethoden führen.
·Tierschutzbelange werden bei der Tierhaltung und der Abschaffung der Subventionen von Lebendtiertransporten zugunsten von Fleischtransporten mehr Beachtung finden.