Der Verfahrensvorschlag der Regierungsfraktionen, diese drei Punkte zusammen abstimmen zu lassen, ist auch in der Anhörung noch einmal massiv kritisiert worden. Einige Verfassungsrechtler waren der Auffassung, dieses Verfahren verstoße gegen die hessische Verfassung. "Wer von mündigen Bürgerinnen und Bürgern ausgeht, muss diesen auch die Möglichkeit geben, einzeln zu entscheiden, zumal es sich um so unterschiedliche Inhalte handelt," erklärte Rudolph. Die Entscheidungsmöglichkeit, sich zu jedem Thema einzeln zu äußern, müsse den Bürgerinnen und Bürgern gegeben werden.
"Die SPD wird auch im weiteren Verfahren zur Änderung der Verfassung fordern, dass die unterschiedlichen Verfassungsziele in getrennten Abstimmungsverfahren im Rahmen der Bundestagswahl im September den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden"so Rudolph. Der Verfahrensvorschlag der SPD sei in der Anhörung eindeutig bestätigt worden.
Zudem gefährde der schlampig gemachte Gesetzentwurf der CDU und der FDP das Ziel der Einführung des Konnexitätsprinzips. Dies soll den Kommunen zukünftig bei der Übertragung neuer Aufgaben auch die entsprechende Finanzausstattung garantieren. "Auch hier haben die Anzuhörenden eindeutig den SPD-Vorschlag als praktikabler und vernünftiger bezeichnet", erklärte Rudolph abschließend.