Gericht vermutet illegale Herkunft des CDU-Schwarzgelds

Das Landgericht Wiesbaden hat abgelehnt, gegen den schneidigen Konservativen und Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther einen Prozess wegen Untreue in der hessischen CDU-Schwarzgeldaffäre zu eröffnen. Doch entlastet das die CDU nicht. Quer durch alle Medien herrscht Unverständnis über diese Entscheidung. Auszüge aus Pressekommentaren finden Sie <link 79>hier</link>.

Und auch die Begründung der Wirtschaftskammer machte der Hessen-CDU wenig Freude: Sie deutete darin an, dass das ins Ausland verschobene Millionenvermögen der Hessen-CDU zum Teil aus illegalen Quellen stammen könnte.

Bei dem «ungewöhnlich hohen Vermögenszuwachs» der Hessen-CDU zwischen 1979 und 1993 könne es sich «nicht ausschließlich um legale Ansparungen (…) gehandelt haben», schreiben die Richter in ungewöhnlicher Deutlichkeit. Mehr als zwei Jahre nach Kanthers öffentlichen Geständnissen zu der Affäre tauchte damit vor der CDU das Gespenst der "Staatsbürgerlichen Vereinigung" und nicht korrekt versteuerter Industriespenden wieder auf.

Über die Staatsbürgerliche Vereinigung als Waschanlage für Spenden hatte die Industrie in den 70er Jahren den Parteien diskret Millionenbeträge zugeschoben. Der Skandal nach dem Auffliegen der illegalen Spendenpraxis führte zur Verschärfung des Parteiengesetzes 1984. Von diesem Zeitpunkt an mussten die Parteien nicht nur ihre regelmäßigen Einkünfte, sondern auch ihr Vermögen offen legen.

Wenige Tage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, Ende Dezember 1983, holte Weyrauch die CDU-Millionen im Geldkoffer in Frankfurt ab und brachte sie nach Zürich. Grund für die Aktion könnte gewesen sein, das Geld dem «Blickfeld der Ermittler zu entziehen», zitieren die Richter in dem Beschluss den Aktenvermerk des damaligen CDU- Wirtschaftsbeauftragten.