„Dem Landtag liegt heute in erster Lesung ein Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Hessischen Landesplanungsgesetzes vor. Im Rahmen der vorausgegangenen Regierungsanhörung ist die Novelle auf massive Kritik und auf eine breite Ablehnung gestoßen. Die kommunalen Spitzenverbände, die Fach- und Planungsverbände und die drei Regionalversammlungen einschließlich der CDU und FDP-Fraktionen lehnen einmütig den Gesetzentwurf entschieden ab.
Bemerkenswert ist, dass auch die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU-Hessen Sturm gegen die Novelle gelaufen ist. Der Landesvorsitzende der KPV, Justizminister Dr. Wagner sah sich genötigt, in zwei wesentlichen Punkten des Entwurfes Änderungen bei seinem Kabinettskollegen Posch einzufordern.
Insbesondere werden Sie ihrem eigenen Ziel nicht gerecht, nach dem Sie das kommunale Element nachhaltig stärken und ein Gleichgewicht zwischen landesspezifischen und kommunalen Belangen bei der Raumordnung herstellen wollen. Sie wollten Regionalplanung wieder ein Stück mehr zur Landesplanung machen als das bislang geltende LPG es vorsieht.
Dem starken Druck und der heftigen Kritik von allen Seiten mussten Sie nachgeben und nur deshalb wurde im hier vorliegenden Entwurf auf die ursprünglich geplanten Regelungen zum Abweichungsverfahren, dem Planungsgebot und der Kostenfrage verzichtet. Erklären sollten Sie allerdings den Kommunalen Spitzenverbänden und den Oppositionsfraktionen, aus welchen Gründen Sie den Forderungen der Spitzenverbände nach der Kommunalisierung der Regionalplanung nicht nachgekommen sind. Und was dazu geführt hat, von ihren eigenen Forderungen abzurücken und die Regelungen des geltenden LPG in diesem Punkt zu übernehmen, die Sie früher auf das Schärfste kritisiert haben.
CDU und FDP handeln nach dem Prinzip:
„Was juckt mich mein Geschwätz von gestern“
Und so sagen CDU und FDP heute in der Begründung des Entwurfs: Laut BVerfG ist auch die Regionalplanung als Teil der Landesraumordnung im Kern staatliche Planung. Gleichzeitig räumen Sie dort ein, dass sich die organisatorischen Strukturen der Raumordnung auf der Grundlage des geltenden rot-grünen Gesetzes bewährt haben. Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn Sie heute in diesem Punkt unsere Regelungen übernehmen. Dies spricht Bände über die Glaubwürdigkeit Ihrer Politik. Aber auch CDU und FDP sind lernfähig wie man hier sehen kann.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der für uns Sozialdemokraten von zentraler Bedeutung ist. Mit dem neuen LPG soll ein reines Verfahrensgesetz geschaffen werden. Das halte ich für falsch und für schädlich. Es ist zwar aus meiner Sicht nicht schlecht zwischen Verfahrensregelungen und Planungsinhalten zu trennen, so wie Sie es machen. Falsch ist es aber auf die Benennung von Zielen für die Landes- und Regionalplanung zu verzichten. Der Verzicht ist ein Beweis dafür, dass der Landesplanungsminister seine landesplanerische Verantwortung für die Zukunftsentwicklung des Landes nicht wahrnimmt.
Das Aneinanderreihen all dieser Interessen ist noch keine Landesentwicklung. Oder anders: die Summe der kommunalen Interessen ersetzt keine Landesplanung. Wir alle wollen und brauchen dringend eine wirtschaftliche Zukunft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für die künftige Generation. Gleichzeitig müssen wir aber dafür sorgen, dass uns bei diesem Prozess die Luft nicht ausgeht. In diesem Spannungsfeld findet Landesentwicklung statt. Hier kann sich das Land doch nicht aus der Verantwortung mogeln, hier bedarf es landesplanerischer Vorgaben.
Sie tauchen ab, Herr Minister Posch, Sie haben keinen Entwurf für die Zukunft des Landes, Ihnen fehlt ein Bild wie das Land im Jahr 2010 oder 2015 aussehen soll.
Deshalb sage ich mit diesem Gesetz werden Sie das Land nicht gestalten, sondern lediglich verwalten.“