Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fragt daher in einem Berichtsantrag an die Landesregierung, wie sie die Feststellung des BDK beurteilt, insbesondere das Nicht-Erkennen von Tötungen ohne äußere Gewalteinwirkung. Die Regierung soll sich auch dazu äußern, ob eine bessere Ausbildung der Ärzte und professionellere Leichenschauen dazu führen, die Missstände der Falschbeurkundungen zu ändern.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Günther Becker (Gießen), spricht sich aus diesen Gründen für die Prüfung des österreichischen Modells der Leichenschauen aus. Dieses Modell beruht auf einem amtlichen Leichenbeschauer, der von der öffentlichen Hand bestellt oder ein besonders auf dem Gebiet der Rechtsmedizin geschulter Arzt ist.
Es sei zu prüfen, den Hausarzt von der alleinverantwortlichen Leichenschau und der Beurkundung der Todesursache zu befreien, da bei ihm die "Hausarztproblematik" besteht. Falsch verstandene Pietät und mangelnde Befähigung bei der Diagnose der Todesursache führen nach Berechnung des BDK und des Rechtsmedizinischen Instituts der Justus-Liebig-Universität Gießen zu der Feststellung, dass mindestens jedes zweites Tötungsdelikt nicht bekannt wird. In dem Berichtsantrag möchte der SPD-Abgeordnete wissen, wie die Regierung insbesondere zu diesem österreichischen oder anderen ausländischen Modellen steht.