Fuhrmann: Anhörung ergibt vernichtende Kritik an HGlG-Novelle

"Der Gesetzentwurf ist schlampig gearbeitet und wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, da er den Anforderungen der Verfassung nicht genügt," so die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Fuhrmann. Von "Blamage für die Landesregierung" über "ein extremer Rückschritt" bis zur Beurteilung als "Paradigmenwechsel, der sich gegen Frauen richtet" reichten die Kommentare in der Anhörung.

Erfreut habe sie, sagte Petra Fuhrmann, dass auch diejenigen, die sich seinerzeit gegen die Ausdehnung des Geltungsbereichs etwa auf die Kommunen oder den Sparkassen- und Giroverband ausgesprochen hätten, sich heute durchweg positiv zum bisherigen Gleichberechtigungsgesetz äußerten und eine weitere Änderung wie die Experimentierklausel vehement ablehnten, da mehr Bürokratie zu befürchten sei. Deren Kritik laute beispielsweise: "wir haben uns gut mit dem Gesetz arrangiert", "das Herzstück des HGlG wird herausoperiert" und "die Experimentierklausel ermöglicht den Ausstieg aus dem Gesetz und seinen Zielen." Vielmehr werde gefordert, dass man einen besseren Gesetzesvollzug und Sanktionsmöglichkeiten brauche, um die Position der Frauenbeauftragten zu stärken, nicht zu schwächen.

"Diese Anhörung war eine schallende Ohrfeige für die hessische Sozialministerin," sagte Petra Fuhrmann. "Wir werden an unserem Ziel festhalten, das HGlG zeitgemäß weiter zu entwickeln. Was wir brauchen, ist kein Verzicht auf Frauenförderpläne, sondern deren ständige Fortentwicklung."