Die Eckpunkte des SPD-Antrags sind:
·Die Präimplantationsdiagnositik soll in Fällen zugelassen werden, in denen eine Erbkrankheit von erheblicher Schwere droht. In diesen Fällen soll auch dann eine In-vitro-Fertilisation gestattet sein, wenn eine Zeugung auf natürlichem Weg nicht durch Erkrankungen der Eltern ausgeschlossen ist.
·Die Forschung mit adulten Stammzellen soll besonders unterstützt werden, um die Forschung an embryonalen Stammzellen überflüssig zu machen.
·Die Erzeugung von Embryonen soll nur mit dem Ziel einer Schwangerschaft zulässig sein.
·Angesichts des Umstands, dass bei In-vitro-Fertisilationen mehr Embryonen entstehen, als später implantiert werden, soll der künftige Umgang mit diesen nicht implantierten Embryonen neu überdacht werden. Die Forschung an diesen Embryonen soll in engen Grenzen nach detaillierter Aufklärung der Eltern und deren freier unbeeinflusster Entscheidung für Forschungszwecke mit erwartetem herausragenden Erkenntnisgewinn zugelassen werden.
·Alle Versuche der Klonung des Menschen sollen streng verboten bleiben.
·Angesichts der immer noch bestehenden Benachteiligungen behinderter Menschen fordert die SPD noch in dieser Legislaturperiode ein fortschrittliches Landes-Antidiskriminierungsgesetz und darüber hinaus eine Politik, welche die Herstellung größtmöglicher Gleichheit der Lebenschancen aller Menschen anstrebt.
Bökel begründete seine Haltung zur Präimplantationsdiagnostik im Wesentlichen damit, dass die Pränataldiagnostik inzwischen zu einer Indikation für Schwangerschaftsabbrüche bei schweren Erkrankungen des Kindes geführt habe. "Bei dem erkennbaren Risiko einer schweren Erbkrankheit kann der Staat nicht verlangen, dass zunächst die Implantierung eines im Reagenzglas gezeugten Embryos erfolgt muss und danach die Eltern über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden müssen. Auch Eltern, die nicht auf In-vitro-Fertilisation angewiesen sind, soll in Fällen drohender schwerer Erkrankungen aus diesem Grund die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht werden. Deshalb brauchen wir eine Regelung, die auch juristisch analog zur Frage der Schwangerschaftsabbrüche erfolgt, indem die Präimplantationsdiagnostik als rechtswidrig aber nicht strafbar gestellt wird. Ich bin sicher, dass das hohe Verantwortungsgefühl der Eltern und die hohe ethische und moralische Verantwortung der Ärzte einen Missbrauch ausschließen. Es geht nicht darum, genormte Wunschkinder zu zeugen, sondern darum, Menschen in einem schweren Gewissenskonflikt zu helfen ", sagte Bökel.
Zur Stammzellenforschung sagte Bökel, dass er es für ethisch verantwortbar halte, besonders Erfolg versprechende Forschungsvorhaben mit Zellen zu ermöglichen, die nicht implantiert würden. "Unser Ziel ist es, dass eines Tages ausschließlich an adulten Stammzellen geforscht wird. Doch es ist nicht vertretbar, bis zu diesem Zeitpunkt Forschung an embryonalen Zellen absolut zu verbieten. Denn das Potential, damit Wege zur Heilung schwerster Krankheiten zu finden, darf nicht ungenutzt bleiben. Deswegen unterstützen wir auch die Haltung des Bundestags zum Import entsprechende Zellen. Die Verwendung importierter Zellen ist aber nicht ethischer, als die Forschung an hier gewonnenen Zellen unter strengsten Rahmenbedingungen."