Schaub sagte, für die Zukunft müsse geprüft werden, ob das Mittel der Rasterfahndung verbessert werden könne. "Das Ziel ist schließlich nicht, immense Datenberge zu sammeln, deren Auswertung dann nicht zu schaffen ist, sondern Gefahren schnell zu erkennen und zu bewältigen. Und zwar in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren." Gemeinsam mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten müssten die Schwachstellen der Fahndung analysiert werden, um daraus resultierend das Instrument zu verbessern.