Der so genannte Platzverweis, der nach dem Hessischen Polizeigesetz zwar vorübergehend möglich sei, sei nicht ausreichend. "Es kann nicht sein, dass die Gewalttäter nach zwei oder drei Tagen zur Tagesordnung übergehen können und die Opfer erneut der Gefahr ausgesetzt werden, belästigt, bedroht oder verprügelt zu werden" sagte Fuhrmann.
Deshalb habe die SPD-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. "Damit soll die Polizei ermächtigt werden, einen Platzverweis von mindestens 14 Tagen Dauer auszusprechen", so Fuhrmann. Diese Zeit benötigten misshandelte und traumatisierte Frauen, um sich über die persönliche Situation klar zu werden und gerichtlichen Schutz zu erreichen.
"Erfahrungen in anderen Bundesländern und Österreich haben gezeigt, dass eine eigenständige landesrechtliche Bestimmung sinnvoll und geboten ist", so Fuhrmann. Der Innenminister blockiere hier offenbar. Notwendig sei außerdem, dass die Schulung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit solchen Familienkonflikten intensiver vorangetrieben werde.