Konnexitätsprinzip/Sport als Staatsziel/Fünfjährige Wahlperiode – Rudolph: SPD plädiert für Verfassungsänderungen in getrennten Abstimmungen

Als überfällig hat die SPD die Aufnahme des Konnexitätsprinzips – "Wer bestellt bezahlt" – bezeichnet. Nachdem die SPD-Fraktion im Mai 2000 eine entsprechende Verfassungsänderung eingebracht hat, hat sich bis zum heutigen Tage durch die Regierungskoalition in dieser Frage nichts getan.

"Die Einführung des politischen Verursacherprinzips in die Verfassung stellt eine Selbstbildung der Landespolitik für die Zukunft dar, welche die Kommunen die dringend erforderlichen finanziellen Spielräume sichere. Die geplante Verfassungsänderung zwingt das Land zukünftig zum kommunalfreundlichen Verhalten. Dies hätten wir allerdings bereits vor 1 ½ Jahren haben können, wenn dem SPD-Vorschlag gefolgt worden wäre", so Rudolph.

Die Landesregierung habe bewusst diesen Zeitraum verstreichen lassen, um ihre kommunalfeindliche Politik gegenüber den Kommunen fortzusetzen. Allein in den Jahren 2000 bis 2003 wurden den hessischen Kommunen durch die Landesregierung rund 800 Millionen DM entzogen. 100 Millionen DM würden den Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich genommen, die Betriebskostenzuschüsse für die Kindergarten würden gekürzt, Kürzungen bei den Feuerwehrzuschüssen, Kürzungen bei den Volkshochschulen, die Einführung des neuen Kommunalwahlrechtes seien Beispiele für kommunalfeindliches Verhalten der Landesregierung. Mit der Verankerung in der Verfassung müsse mit dieser Politik Schluss sein.

Auch die Verankerung des Staatzieles Sport in der Verfassung sei eine alte SPD-Forderung. Die Verankerung des Sport als Staatsziel trage der sozialen und gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sportes Rechnung und setze andererseits das Land in die Pflicht, den Sport dauerhaft zu unterstützen.

Die geplante Verlängerung des Landtages finde die Zustimmung der SPD, da auf diese Weise die Kontinuität der politischen Arbeit erhöht werde und im übrigen eine Angleichung an die kommunale Wahlperiode erfolge. Die SPD trete aber auch andererseits dafür ein, dass Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert würden, um damit mehr Demokratie zu ermöglichen.

Die SPD habe sich jedoch für getrennte Verfassungsänderungen eingesetzt und entsprechende Anträge eingereicht. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über jede geplante Verfassungsänderung einzeln abstimmen können. Das ist der demokratisch richtige Weg.

Unverständlich sei die Haltung der Koalitionsfraktionen, die die Verfassungsänderungen im Hau-Ruck-Verfahren durchbringen wollen. Die SPD hält jede der drei Änderungen für gut, der Bürger soll jedoch über jede einzelne Verfassungsänderung abstimmen können, erklärt Rudolph abschließend.