Walter: „Wer nicht lügt, kann auch schwören“

Dass Koch vor dem Untersuchungsausschuss schwören muss, steht zweifelsfrei fest. So hat Koch selbst als Oppositionspolitiker eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs herbeigeführt, nach der Untersuchungsausschüssen das Recht zur Vereidigung zusteht.

Von dieser Entscheidung will Koch heute nichts mehr wissen: "Der Herr Ministerpräsident glaubt offensichtlich das Recht und Gesetz nicht für ihn gelten", kommentierte Walter diese Haltung.

Jeder Bürger müsse sich fragen, warum Roland Koch sich weigert seine Aussage zu beeiden. "Wer nicht lügt, der kann auch schwören".

Ob das Zwangsgeld ausreicht, um auf Koch einzuwirken, ist jedoch sehr zweifelhaft. "Der Ministerpräsident hat immer noch 9 Millionen Euro aus schwarzen Kassen zur Verfügung, damit läßt sich ein Zwangsgeld in Höhe von 510 Euro leicht bezahlen – dies unterscheidet den Ministerpräsidenten dann doch von den Bürgerinnen und Bürgern".