Die Einführung des politischen Verursacherprinzips in die Verfassung stelle eine Selbstbindung der Landespolitik für die Zukunft dar, welche den Kommunen die dringend erforderlichen finanziellen Spielräume sichere. "Die geplante Verfassungsänderung zwingt das Land künftig zu kommunalfreundlichem Verhalten. Das hätten wir allerdings bereits vor einem Jahr haben können, wenn dem SPD-Vorschlag gefolgt worden wäre", so Schaub und Rudolph.
In den Jahren 2000 bis 2003 würden den hessischen Kommunen durch die Politik der Landesregierung rund 800 Millionen DM entzogen. "Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft bislang eine große Lücke." Von den drei geplanten Verfassungsänderungen habe das Konnexitätsprinzip die größte Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, denn die finanzielle Lage der Kommunen treffe sie am unmittelbarsten.
Die Abgeordneten erinnerten daran, dass Innenminister Bouffier am 1. November 2000 versprochen habe, noch im damals laufenden Jahr einen Gesetzentwurf zum Konnexitätsprinzip vorzulegen. "Der Ankündigungsminister hat seine Hausaufgaben nicht gemacht."
Auch mit der Aufnahme des Sports als Staatsziel in die Verfassung folge die Koalition einer alten SPD-Forderung. Bereits beim Landesparteitag der SPD am 2. September 2000 habe dies die Partei beschlossen.
Schaub und Rudolph betonten, dass die Verankerung des Sports als Staatsziel dazu beitragen werde, die Sportförderung unabhängiger von der Kassenlage der öffentlichen Hand zu machen. "Der Sport darf aufgrund seiner heraus gehobenen gesundheits- und gesellschaftspolitischen Bedeutung nicht so abhängig von der sich regelmäßig ändernden Finanzsituation des Landes sein, dass die Unterstützung des Sports einer gewissen Beliebigkeit unterliegt." Diese Beliebigkeit habe die Landesregierung erst jüngst erneut unter Beweis gestellt, indem die Beteiligung des Landes an der Olympia-Bewerbung zu Lasten der Sportvereine finanziert worden sei. Die Aufnahme des Sport in die Landesverfassung sei zudem die Konsequenz aus einer entsprechenden Regelung in der Hessischen Gemeindeordnung. "Was für die Kommunen gilt, muss auch für das Land gelten."
Die geplante Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre bezeichneten die Sozialdemokraten als Beitrag dazu, die Kontinuität der politische Arbeit zu erhöhen. Außerdem erfolge damit eine Angleichung an die kommunale Wahlperiode.