Fuhrmann: Misshandelte Frauen und Kinder besser schützen

Fuhrmann erinnerte daran, dass die Landesregierung beim Gewaltschutzgesetz des Bundes sehr unschlüssig vorgegangen sei. Eine ergänzende Regelung im Polizeigesetz sei damals auf sehr große Skepsis beim Innenminister gestoßen. Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Hahn habe damals bekundet, über den Vorschlag eines Platzverweises "innerlich grinsen" zu müssen. "Das gute Beispiel Baden-Württemberg zeigt, dass dieses innerliche Grinsen unberechtigt war."

Der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes des Bundes sei in Hessen bislang leider Untätigkeit gefolgt. Deshalb habe die SPD-Fraktion mit einer großen Anfrage Auskunft über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verlangt. "Offensichtlich brauchte es diesen Anstoss, um Bewegung in die Sache zu bringen", sagte Fuhrmann.

Der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt sei aber nicht allein mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu erreichen. Zum einen müsse die unter der SPD-geführten Landesregierung begonnene Schulung von Polizeibeamtinnen und -beamten für dieses sensible Thema fortgeführt und erweitert werden.

Zum anderen müsse die Förderung von Frauenhäusern verbessert werden. "Die Mittel für Frauenhäuser sind seit Jahren eingefroren. Zumindest eine Steigerung in Höhe der Inflationsrate ist dringend erforderlich", so Fuhrmann.