So gebe es künftig für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einen Zuschuss von 35%, der nicht zurückgezahlt werden müsse. Dies könne für die Geförderten eine Entlastung von bis zu 10.000 DM bedeuten. Bisher war die gesamte Fördersumme für die Kurskosten ein Darlehen.
Während nach der alten Regelung die Kosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Prüfungsarbeiten überhaupt nicht in die Förderung mit einbezogen worden seien, bekomme man künftig für diesen Bereich bis zu 3.000 DM. Damit werde eine wichtige Forderung des Handwerks erfüllt, betonte Riege. Außerdem werde die Familienförderung und die Unterstützung für Frauen verstärkt. Ferner werde auch die Förderung der Existenzgründungen nach der Fortbildung verbessert. Zudem werde der Kreis der förderungsfähigen Fortbildungen vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich erweitert.
Wie Riege erläuterte, sei das Gesetz im Bundestag bereits verabschiedet. Da dabei die Änderungsvorschläge des Bundesrates weitgehend berücksichtigt worden seien, sei damit zu rechnen, dass das Gesetz den Bundesrat im Dezember passieren werde, so dass es wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten könne.
Der SPD-Politiker forderte die Landesregierung auf, nun dafür zu sorgen, dass die Antragsabwicklung für Meister künftig nicht mehr über die Studentenwerke, sondern über die Kammern erfolge. "Um die Akzeptanz deutlich zu erhöhen, ist schnelles Handeln gefordert", betonte Riege.