Spies: Pfusch auf der ganzen Linie – Schludrige Gesetzesentwürfe der Landesregierung

Zwar gebe es bereits ein Krebsregister. Dieses habe allerdings lediglich vorläufigen Charakter. Aufgrund einer Initiative der SPD im Jahr 1999 sei darin die Strafbarkeit von Datenschutzverstößen aufgenommen worden. Dieses Gesetz laufe jedoch Ende des Jahres aus, weil die Landesregierung nach dem Probelauf ein endgültiges Gesetz zur Speicherung und Auswertung von Patientendaten bei Krebspatienten vorlegen sollte, erläuterte Spies.

Hierin sei zwar der Datenschutz geregelt, Verstöße hätten aber keinerlei Sanktionen zur Folge.

"Das ist schludriger Umgang mit dem Patientenschutz", sagte Spies. Deshalb habe die SPD-Fraktion im hessischen Landtag einen Änderungsantrag eingebracht, der diesen Fehler beseitigen solle. "Wie so oft in der Gesundheitspolitik muss die Opposition der Mehrheit wegen Schluderei unter die Arme greifen!", sagte Spies. "Auch wenn die Sozialministerin noch neu ist, ein bisschen mehr Aufmerksamkeit hätten wir uns schon gewünscht", so Spies abschließend.