Wie der SPD-Politiker erläuterte, wird mit der geplanten Gesetzesnovelle der Kreis der Geförderten und der Anwendungsbereich der Förderung erheblich erweitert. Eine zweite Fortbildung wird künftig leichter möglich sein.
Als weiteren wichtigen Punkt hob der Riege hervor, dass die Voraussetzungen für den Darlehenserlass deutlich verbessert werden. Die Frist für die Existenzgründung nach Beendigung der Fortbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert und die Frist zur Einstellung von mindestens zwei Beschäftigten von einem auf zwei Jahre. Der Darlehenserlass wird von 50% auf 75% angehoben und der Vermögensfreibetrag auf 70.000 DM erhöht, um für die Existenzgründung angespartes Vermögen zu schonen.
Auch Teilzeitmaßnahmen werden nunmehr ebenso wie Vollzeitmaßnahmen mit einem Maßnahmebeitrag zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 35% bezuschusst. Das Meisterstück und vergleichbare Arbeiten werden bis zur Hälfte der notwendigen Kosten bis maximal 3000 DM als Darlehen in die Förderung einbezogen.
Mit dem Gesetzentwurf berücksichtige die Bundesregierung viele Forderungen der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerkstages, betonte Riege. Daher forderte er die Landesregierung auf, der Reform im Bundesrat zuzustimmen, damit das Gesetz wie geplant zur Jahreswende in Kraft treten könne. Schließlich habe der Bundesrat ebenso wie alle Fraktionen des Bundestages eine Reform der bisherigen Regelung gefordert.
Außerdem forderte der SPD-Abgeordnete die Landesregierung auf, den Kostenanteil an der Reform des Meister-Bafögs, den das Land Hessen zu tragen hat, bei der Aufstellung des Haushaltes 2002 und der folgenden Landeshaushalte zu veranschlagen.
Ferner solle die Landesregierung eine Meisterprämie zur zusätzlichen Würdigung der lehrgangsbesten Absolventen aussetzen.