"Die materielle Absicherung im Alter ist für alle Menschen ein außerordentlich wichti-ges Thema, seien es nun die Renten oder die Pensionen für die Beamten. Die SPD-Fraktion hat volles Verständnis dafür, dass sich die Beamten und Versorgungsempfänger, die Gewerkschaften und die Beamtenverbände gegen eine schrittweise Ab-senkung der Versorgungshöchstgrenze um knapp 5% ab 2003 bis 2010 wehren.
Eine Absenkung allerdings, die jedoch nicht durch Kürzung der gezahlten Versor-gungsbeiträge, sondern durch eine Verringerung der jährlichen Erhöhungsbeträge erreicht wird. Dabei bleibt die Mindestversorgung von der Absenkung ausgenommen.
Parlamente und Regierungen hingegen tragen Verantwortung für das Gesamtwohl des Staates, d.h. sowohl für die Zukunftssicherung der Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Zukunft des Staates und der Gesellschaft insgesamt. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, müssen sich fragen lassen, ob Sie mit der Titulierung Ihres Entschließungsantrags: "Unzulässiger Eingriff in die Beamten-versorgung durch den Bund" den Anschein erwecken wollen alles dürfe sich in unse-rem Staat verändern, nur die Höhe der Beamtenversorgung nicht.
Allen verantwortlich denkenden Menschen ist bei der bekannten demographischen Entwicklung mit einer immer höheren Lebenserwartung und einem starken Rückgang der Geburtenrate seit vielen Jahren klar, dass bei Renten und Pensionen nicht alles bleiben kann, wie es war bzw. ist. Dass es ohne Einschnitte gehen möge, ist der legitime Wunschtraum eines jeden Einzelnen für sich persönlich, aber das ist von der Solidargemeinschaft der Beitragszahler und im Falle der Beamten von den Steuerzahlern schlicht nicht leistbar.
Was hat der Bundesinnenminister getan ?Der Bundesinnenminister kommt mit dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, die Änderungen im Rentenrecht für Angestellte und Arbeiter wirkungsgleich auch in die Beamtenversorgung zu übertragen, um die Finanzierbarkeit der Versorgungsbezüge für die Beamten auch in Zukunft zu sichern.
Das ist, meine Damen und Herren, nicht nur gesetzlicher Auftrag für den Bundesinnenminister, sondern auch ein Gebot der Gleichbehandlung von Rentnern und Pen-sionären. Für die SPD-Fraktion ist das sowohl Teil als auch Gebot sozialer Gerechtigkeit in einer für die Alterssicherung schwieriger gewordenen Zeit.
Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass die aktiven Beamten ebenso wie die rentenversi-cherten Arbeitnehmer bei einer zusätzlichen privaten Vorsorge in die finanzielle För-derung des Staates einbezogen werden sollen. Als Fazit bleibt: Für die Beamten ist eine Absenkung des Versorgungsniveaus ohne Zweifel unerfreulich.
Die SPD-Fraktion sieht die Problematik und versteht auch die aus der Sicht der Be-amten verständlichen Proteste. Dass keine Regierung und kein Parlament so etwas mit Freude vorlegt bzw. beschließt sondern schwer daran trägt, darüber sind wir uns sicher alle einig in diesem Hause.
Für selbstverständlich halte ich es allerdings auch, dass eine wirkungsgleiche Übertragung in das Versorgungsrecht der Abgeordneten, Minister und anderer Personenkreise, die eine Altersversorgung in Anlehnung an das Beamtenversorgungsrecht erhalten, vorgenommen wird.
CDU und FDP haben in 16 Jahren Bonner bzw. Berliner Regierung in Anbetracht des sog. Versorgungsberges nichts oder nur völlig unzureichende Maßnahmen zu einer rechtzeitigen Entschärfung dieses Problems unternommen.
In Hessen sind Sie jedoch in der Regierungsverantwortung und Ihr Herr Finanzminister weiß nicht, wie er mittel- und längerfristig die explodierenden Versorgungsaufwendungen – bis zum Jahre 2030 ist eine Erhöhung um das 3,8-fache zu erwarten -in seinem Etat finanzieren soll.
Lieber heute als morgen würde er die zu erwartenden Entlastungen bei den Versor-gungsbezügen in seine Finanzplanung einstellen Und die Ressortminister, die richti-gerweise die Versorgungsbezüge zukünftig in ihren Einzelressorts veranschlagen müssen, freuen sich ebenfalls über die zukünftige Entlastung. Deshalb hätten Sie sich diesen Antrag besser ersparen sollen.
Denken Sie einmal darüber nach, was die Bürgerinnen und Bürger, die nicht Beamte sind, davon halten, dass für die Beamten unzulässig sprich unzumutbar sein soll was für Rentnerinnen und Rentner in Anbetracht der demografischen Entwicklung bereits Gesetz ist.
CDU und FDP haben weder sich selbst noch den Beamten mit Ihrem Antrag einen Gefallen getan, und Sie leisten mit Ihrem Antrag keinen ernst zu nehmenden Beitrag zur Problemlösung. Aus den von mir dargelegten Gründen wird die SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen."