Obwohl dieses Ergebnis bereits seit Durchführung des Eilverfahrens absehbar gewesen sei, habe Bouffier seit etwa einem Jahr die Hände tatenlos in den Schoß gelegt. Zuvor habe er erst noch vollmundig ein Landesgesetz angekündigte, das die Kampfhundeproblematik regeln sollte, resümierte Rudolph.
Bislang läge weder ein Gesetzentwurf vor, noch habe Bouffier die nun teilweise für nichtig gehaltene Verordnung verändert.
Für den sozialdemokratischen Innenpolitiker ist dieses Vorgehen von Bouffier inzwischen symptomatisch: erst sich populistisch in den Vordergrund drängen und dann entweder Schritt für Schritt zurückrudern oder in Bewegungsunfähigkeit verharren.