"Unabhängig von der gegen den Justizminister erstatteten Strafanzeige muss der Frage nachgegangen werden, ob alles Notwendige getan wird, damit infizierte Gefangene keine Mitgefangenen anstecken", sagte Walter. Solche schwerwiegenden Vorwürfe dürften vom Justizminister nicht lapidar als "abwegig" gewertet werden.
Der Ministeriumssprecher habe ja bereits bestätigt, dass infizierte Gefangene ohne Kenntnis ihrer Mithäftllinge in Gemeinschaftszellen untergebracht würden wenn keine "direkte Ansteckungsgefahr bestehe." Walter: "Das Risiko einer Ansteckung muss hinter Gittern aber anders bewertet werden als im normalen bürgerlichen Leben. Deshalb steht der Justizminister in der Pflicht, den Vorwürfen nachzugehen, anstatt sie in gewohnter Manier schlicht zu dementieren."
Die Überbelegung in den Haftanstalten sei zu einem erheblichen Teil von der Landesregierung politisch zu verantworten. "Wenn daraus tatsächlich ein Gesundheitsrisiko für die Häftlinge erwächst, trägt der Justizminister auch dafür die politische Verantwortung."