Rudolph: Wortbruch der Landesregierung gegenüber den hessischen Kommunen

Die SPD-Fraktion fordert schon seit Jahren die Einführung und gesetzliche Absicherung eines politischen Verursacherprinzips, des so genannten Konnexitätsprinzips. Die Kosten, die durch eine politische Entscheidung entstünden, sollten auch von der Ebene getragen werden, welche die Entscheidung getroffen habe. "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen", so Rudolph.

Am 6. Juni 2000 hatte die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung vorgelegt. Dies wurde von CDU und FDP abgelehnt.

Bis zum heutigen Tag hat die Landesregierung entgegen anderslautender Ankündigungen noch keinen eigenen Gesetzentwurf präsentiert. Dies ist ein eindeutiger Wortbruch gegenüber den Kommunen.

Offensichtlich hat die Landesregierung kein Interesse daran. "Wer sich so kommunalfeindlich verhält wie diese Landesregierung, der hat Angst, dass die Rechte der kommunalen Seite notfalls auch gerichtlich eingeklagt werden können", erklärte Rudolph.

Die SPD befürchtet, dass weitere Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden sollen, ohne dass die finanziellen Mittel zur Bewältigung dieser Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Allein in den Jahren 2000 bis 2003 sind den hessischen Kommunen 800 Millionen DM entzogen worden. Bei den anstehenden Haushaltsberatungen drohen weitere Kürzungen.

"Die SPD fordert daher, dass die Landesregierung endlich eine Gesetzesvorlage vorlegt und bis zur verfassungsrechtlichen Regelung die sinngemäße Anwendung des Konnexitätsprinzips umgesetzt wird", erklärte Rudolph abschließend.