Günter Rudolph betonte, dass der besondere Schutz, den das Grundgesetz nur der Ehe zubilligt, dadurch nicht tangiert werde. Durch die Entscheidung für eine neue bundesgesetzliche Regelung des familien-rechtlichen Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft können Schwule und Lesben erstmals vor einer staatlichen Behörde eine "Eingetragene Lebens-partnerschaft" mit eheähnlichen Rechten und Pflichten schließen. Der Gesetzentwurf, der auf Initiative der Bundes-regierung zustande gekommen war, sei ein wichtiger Beitrag im Hinblick auf den konsequenten Abbau von Diskriminierung.
Die Frage der Zuständigkeit in Hessen wird derzeit im Innenausschuss behandelt. "Wir gehen davon aus, dass der Hessische Landtag in seiner nächsten Sitzung den Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschließen wird, so dass auch in Hessen die rechtlichen Grundlagen für eine eingetragene Lebenspartnerschaft gegeben sind", so Günter Rudolph abschließend.
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