Ab dem 1. Januar 2002 sollen Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrleute bis 300,00 DM monatlich bzw. 3.600,00 DM jährlich frei von Steuern und Sozialabgaben bleiben. Dies wird nicht durch eine Gesetzänderung, sondern auf dem Verwaltungswege durch eine Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien erreicht. Die SPD-Fraktion habe die Hessische Landesregierung aufgefordert, dieser Änderung zuzustimmen, was Finanzminister Weimar inzwischen angekündigt habe.
Karwecki wies darauf hin, dass neben der Steuer- und Sozialabgaben-freien Aufwandsentschädigung aus § 3 Nr. 12 EstG Feuerwehrleute auch in Zukunft die zusätzliche Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EstG in Anspruch nehmen können, wenn sie die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllen. "Da beide Regelungen nebeneinander gelten, können in Kürze Aufwandsentschädigungen bei den Freiwilligen Feuerwehren bis zu 600,00 DM monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden", so Karwecki.