Für das im Jahre 2000 beschlossene Uniklinikumsgesetz hatte die SPD beantragt, den Verbleib der Kliniken in der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder im Gesetz zu regeln. Dies sei von der Mehrheit im Landtag aus CDU und F.D.P. abgelehnt worden. Jetzt gebe es Bestrebungen der Unikliniken, für die Zukunft aus der Zusatzrente im öffentlichen Dienst auszusteigen.
"In diesem Fall macht die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) einen Schaden von 2,3 Milliarden geltend", erklärte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel. Denn bestehende Rentenansprüche bestünden weiter, während keine weiteren Einzahlungen aus den Kliniken mehr nachkämen.
"Offenkundig hat die Regierung hier einen handwerklichen Fehler gemacht, mit ganz beachtlichen Risiken", so der Abgeordnete weiter.
Wäre sie dem SPD-Antrag zum Wohle der Beschäftigten seinerzeit gefolgt und hätte damit den dauerhaften Tarifschutz für die Beschäftigten gesichert, wäre das Problem gar nicht aufgetreten, kritisiert Siebel abschließend.