Clauss: SPD-Position siegt auf ganzer Linie im Aktenstreit

"Es ist eine Schande, dass der Schwarzgeld-Ausschuss des Bundestags seine Rechte beim Oberlandesgericht einklagen musste, weil die Landesregierung die Akten verweigert hat. Diese Prozesshuberei und Aufwendung von Geldern für bestellte Gutachten ist eine Verschwendung von Steuermitteln ohne Gleichen. Es ist alleinige Sache des Untersuchungsausschusses über die strittigen Akten zu befinden, die Landesregierung darf nicht die Gouvernante des Ausschusses sein und dessen in der Verfassung verankerte Kontrolltätigkeit beeinträchtigen", sagte Clauss.

Die SPD habe seinerzeit auch im Hessischen Ausschuss das Vorsitzenden-Prinzip vorgeschlagen. "Es war unsere Anregung, dass der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter die strittigen Akten sichten und eine Empfehlung zum weiteren Umgang aussprechen. Genau dieses Vorgehen verlangt jetzt auch das OLG", sagte der SPD-Fraktionschef. "Das Land hat zeitraubend und auf Kosten des Steuerzahler prozessiert und damit die Justiz missbraucht."

Clauss rief Roland Koch auf, jetzt endlich seine Blockadehaltung aufzugeben und beide Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit tun zu lassen. "Seit über einem Jahr werden ihnen die Akten vorenthalten, weil Koch Angst vor der Wahrheit hat. Mit dieser Obstruktion muss jetzt endlich Schluss sein."