"Solche Gestänge dienen nur der Optik und haben in Mitteleuropa, wo sich nur selten Büffel auf der Straße tummeln, keinerlei Funktion", sagte Spies am Freitag in Wiesbaden. Es sei unverständlich, dass solche Anbauten im Straßenverkehr überhaupt zulässig seien.
Bereits 1996 hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen Untersuchungsergebnisse vorgestellt, wonach solche Frontschutzbügel bei Unfällen insbesondere Kinder stark gefährden. So gebe es ein deutlich erhöhtes Risiko für ernste Kopfverletzungen. Auch seien Verletzungen ausgedehnter und schwerer, bis hin zu Todesfällen. "Bei Unfällen mit normalen PKW können Kinder häufig über die vordere Haube abrollen", so Spies. Frontschutzbügel hingegen würden dies in der Regel unmöglich machen und damit zu einer sehr viel höheren Krafteinwirkung führen.
Ein deutscher Verbotsalleingang würde gegen EU Recht verstoßen. Bereits seit 1997 sei die EU Richtlinie zum Schutz von Fußgängern in Vorbereitung. Allerdings sei mit deren Beschluss und Umsetzung angesichts der dort üblichen Übergangsfristen erst in einigen Jahren zu rechnen.
Mit einer Anfrage an die Landesregierung will Spies deshalb Genaueres über die heutige Situation in Hessen erfahren, schließlich seien die Daten des Bundesamtes schon einige Jahre alt. "Angesichts der zu erwartenden Zeitabläufe ist es dringend geboten, Zwischenlösungen zu finden – eventuell zunächst durch Aufklärung auf freiwilliger Basis", schlug der SPD-Politiker vor. Hier sei die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen. "Es kann nicht untätig hingenommen werden, das Kfz-Dekorationen Leben und Gesundheit von Kindern gefährden", resümierte Spies.