Hartmann: Handeln statt beteuern – Verschlechterungen bei der Kinderbetreuung zu befürchten

"Es kann nicht angehen, dass zwar die Gruppenobergrenzen beibehalten werden, durch eine Festlegung auf anwesende statt angemeldete Kinder und durch eine Absenkung des Personalschlüssels insbesondere bei altersübergreifenden Gruppen, Horten und Krippen offenbar massive Verschlechterungen geplant sind", kritisierte Hartmann die Überlegungen der Sozialministerin.

Statt den Kirchen unverantwortliche Stimmungsmache gegen die geplanten Richtlinien vorzuwerfen, müsse endlich ein Entwurf auf den Tisch gelegt werden, der im Rahmen einer Anhörung allen Trägern und im Kinderbetreuungsbereich Verantwortlichen Gelegenheit gibt, ihre Bedenken vorzutragen.

Allerdings sei es nicht damit getan, dass die Betroffenen Änderungsvorschläge einbringen können, wenn die Ministerin auch zukünftig nicht gewillt ist, berechtigte Bedenken der in der Jugendhilfe tätigen Fachleute aufzunehmen und umzusetzen.

"Die Festlegung von Mindeststandards für Kindertagesstätten kann nur ein erster Schritt sein. Im Interesse einer qualifizierten Fachentwicklung im Kindertagesstättenbereich ist dringend ein Kindertagesstättengesetz für alle Kinder von 0 bis 12 Jahre notwendig", unterstrich Hartmann. Dieses Kindertagesstättengesetz müsse auch Wege aufzeigen, wie Kinderbetreuungseinrichtungen zukünftig dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden können, der verstärkt an sie herangetragen wird. "Dafür sind nicht nur qualifizierte Fachkräfte, sondern auch vom Land geförderte Fortbildungsangebote und Fachberatungsangebote notwendig", erklärte Hartmann abschließend.