"Auch nach der Einstellung der Ermittlungen im Hinblick auf den Verrat von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit einem geheimen Bericht des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbot ist das Problem nicht behoben. Vor allem bedeutet die Einstellung der Ermittlung keine Freizeichnung für die Verantwortlichen in der Landesregierung, sie bedeutet nur, dass der- oder diejenige nicht gefunden wurde, der gegen geltendes Recht verstoßen hat", sagte Schaub.
Bei keinem der bisherigen zahlreichen Skandale sei ein echtes Ende absehbar. "Das zeigt: Wenn auch sonst nichts in dieser Regierung funktioniert – Verschleierung und Vertuschung sind bis zur Perfektion entwickelt worden."
Im konkreten Fall des verratenen NPD-Berichts sei gegen elementare rechtliche Rahmenbedingungen verstoßen worden. Die zentrale Vorgabe der Verschlusssachenanweisung heiße: "Kenntnis nur wenn nötig". "Wenn Ministerpräsident Koch es für nötig hielt, in diesem Fall über 70 Menschen den Bericht zur Kenntnis zu geben, dann ist das dumm oder dreist. Jedenfalls trägt Herr Koch die Verantwortung. Er wollte den Kreis möglicher Täter so groß gestalten, dass die Ermittlungen nicht zum Ziel führen konnten. Bis heute ist auch ungeklärt, ob und wie FDP-Fraktionschef Hahn einbezogen war."
Erkennbar seien aus dem unmittelbaren Umfeld des Herrn Koch Verschlusssachen an die Öffentlichkeit gegeben worden. "Wer solche Abläufe zulässt, ist auch in diesem Bereich ein Sicherheitsrisiko für dieses Land."