Rudolph: Wortbruch der Landesregierung gegenüber den Kommunen

Am 6. Juni 2000 hatte die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Ver-ankerung des Konnexitätsprinzipes in der Verfassung vorgelegt. "Das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, bezahlt – muss endlich Handlungsmaßstab für die finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Kommunen werden. Es muss in der Verfassung abgesichert und bis zur verfassungsrechtlichen Regelung unverzüglich durch Gesetz geregelt werden", forderte Rudolph.

Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD wurde von der CDU/FDP-Mehrheit jedoch abgelehnt. Statt dessen wurde angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf noch im Jahre 2000 vorzulegen.

Bis zum heutigen Tage liege dieser Entwurf noch nicht vor. Dabei habe Innenminister Bouffier in der Landtagssitzung am 1. November 2000 seine Zusage noch bekräftigt: "Wir werden noch in diesem Jahr als Landesregierung der Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf vorlegen".

"Vier Monate sind seitdem vergangen und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dies ist ein eindeutiger Wortbruch der Landesregierung gegenüber den Kommunen", kritisierte der SPD-Abgeordnete. "Auch gibt es offensichtlich keine Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Umsetzung des Konnexitätsprinzipes. Wenn Sie schon nicht eine Volksabstimmung mit der Kommunalwahl herbeiführen wollen, so sollten Sie wenigstens Ihre politischen Vorstellungen den Wählerinnen und Wählern darlegen." Aber auch daran habe die Landesregierung kein Interesse.

Rudolph weiter: "Wer sich so kommunalfeindlich verhält wie diese Regierungskoalition, der hat Angst, dass die Rechte der kommunalen Seite notfalls auch gerichtlich eingeklagt werden können."

"Wir stellen fest, dass in den Jahren 2000 bis 2003 800 Millionen DM der kommunalen Seite entzogen werden. 100 Millionen DM Verstärkungsmittel zur Finanzierung der Kindergarten-Betriebskosten werden seit dem Jahre 2000 gekürzt. 26 Millionen DM jährlich nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden gekürzt – ebenfalls seit dem Jahre 2000 – und seit diesem Jahr werden jährlich 100 Millionen DM aus dem Kommunalen Finanzausgleich den hessischen Städten, Kreisen und Gemeinden vorenthalten."

Viele andere Kürzungen – beispielsweise im Bereich der Volkshochschulen oder die Senkung der Zuschüsse bei den Feuerwehren – machten deutlich, dass diese Landesregierung nur schöne Worte verkünde, die Lasten aber auf die Kommunen abwälze.

"Wir fordern sie daher erneut auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf unverzüglich vorzulegen. Wenn Sie keine eigene Vorstellungen haben, übernehmen Sie ganz einfach unseren Gesetzentwurf. Er ist kommunalfreundlich, er bindet jetzige und zukünftige Landtage und Regierungen. Wer es ernst meint, ein fairer Partner der kommunalen Seite zu sein, der kann nur, nein, der muss, diesem Gesetzentwurf zustimmen. Übernehmen Sie endlich unsere Initiative."