Kahl: Eichel betreibt im Gegensatz zu Koch seriöse Finanzpolitik, von der auch Hessen profitiert

"Die politische Stoßrichtung dieses Antrages von CDU und FDP ist klar: In Hessen ist Kommunalwahlkampf, und es soll durch einen unqualifizierten Rundumschlag der erfolgreiche Bundesfinanzminister Hans Eichel besonders in seiner Funktion als Landesvorsitzender der SPD in Hessen kritisiert werden.

In dieser vordergründigen und polemischen Art wird Ihnen dies aber schlicht nicht gelingen. Hans Eichel ist ein erfolgreicher Finanzminister, der besonders durch seine Politik viel dazu beigetragen hat, dass wir in der Bundesrepublik wieder von geordneten Finanzen sprechen können. Nachhaltigkeit ist das Gütekriterium einer zukunftsorientierten Finanzpolitik, von der auch das Land Hessen in erheblichem Umfang profitiert.

1999 stiegen die Steuereinnahmen des Landes Hessen im Vergleich zu 1998 nach Länderfinanzausgleich von 22,2 auf 23,2 Milliarden DM, d. h. diese Landesregierung hatte rund 1 Milliarde DM mehr zur Verfügung, die allerdings nicht zur Gestaltung der Zukunft Hessens, sondern parteipolitisch motiviert verwendet wurden.

Der Rechnungshof hat in der vergangenen Woche dazu Stellung genommen:

– Kein verstärkter Schuldenabbau<br>
– Die Investitionen auf Rekord-Tief<br>
– Die Personalkosten aufgebläht<br>
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Trotz Steuerreform, die für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft und besonders für den Mittelstand erhebliche Steuererleichterungen bringt, werden die Steuereinnahmen des Landes nach Ihrer mittelfristigen Finanzplanung weiterhin stetig ansteigen.

Dies ist eine positive Trendwende, wenn man bedenkt, dass unter der Regierung Kohl/Waigel Mitte der neunziger Jahre die hessischen Steuereinnahmen stagnierten bzw. sogar zurückgingen. Wer unter den derzeitigen positiven Rahmenbedingungen von einer länderfeindlichen Politik des Bundes spricht, verdreht schlicht die Tatsachen oder will von eigener Unzulänglichkeit ablenken. Dies scheint mir im Übrigen nach der vorhersehbaren Schelte des Rechnungshofes der wahre Grund für den vorliegenden Antrag zu sein.

Nun konkret zum Maßstäbegesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs klar festgelegt, dass als erste Stufe ein Maßstäbegesetz vorgelegt und verabschiedet werden muss. Zitat: "Die Finanzverfassung verlangt eine gesetzliche Maßstabgebung, die den rechtsstaatli-chen Auftrag eines gesetzlichen Vorgriffs in die Zukunft in der Weise erfüllt, dass die Maßstäbe der Steuerzuteilung und des Finanzausgleichs bereits gebildet sind, bevor deren spätere Wirkungen konkret benannt werden."

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in ihrer Wiesbadener Konferenz dazu ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Wer im Ergebnisprotokoll lediglich einen Korridor der Be- und Entlastungen von grundsätzlich 12 DM je Einwohner festlegt, kann vom Bund nicht fordern, dass im Entwurf des Maßstäbegesetzes die gemeinsame Position der Länder berücksichtigt wird. Zu den vom BVerfG geforderten zentralen Inhal-ten für ein Maßstäbegesetz gibt es bisher keine gemeinsame Position der Länder.

Der vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers sieht Regelungen vor, die im Rahmen der geforderten Verfassungskonkretisierung abstrakte Grundlagen für die anschließend im Finanzausgleichsgesetz zu bestimmenden konkreten Aus-gleichsfolgen schaffen. Erst dann kann von erwartbaren Auswirkungen auf die Geber- bzw. Nehmerländer gesprochen werden. Alles, was davor geschieht, ist nichts anderes als Kaffeesatzleserei.

Ein einfaches, transparentes und anreizschaffendes System, natürlich mit Ausgleichsmaßnahmen und Übergangsregelungen, ist auf der Basis der bisherigen Mi-nimaleinigung der Ministerpräsidenten nicht möglich. Das Ausklammern wichtiger Kriterien hat sich leider sehr schnell als Eigentor erwiesen. Herr Koch hat damit hessischen Interessen wahrhaftig nicht gedient.

Auf der bisherigen Basis haben die Länder leider kein abgestimmtes Konzept für ein Maßstäbegesetz. Dafür trägt auch diese Landesregierung ihre Verantwortung, die sie nicht durch eine einseitige Schuldzuweisung Richtung Berlin verdrängen kann.

Bei der Vertretung berechtigter Interessen des Landes Hessen sind wir zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Landesregierung bereit. Dies gilt ganz besonders bei der Gestaltung eines gerechten und anreizbetonten Länderfinanzausgleichs. Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist aber in seiner gesamten Ausrichtung eine äußerst dürftige und wenig sachbezogene Auseinandersetzung mit Bundesfinanzminister Hans Eichel im Hinblick auf die anstehende hessische Kommunalwahl. Ihre parteipolitische Polemik steht im klaren Widerspruch zu einer sachbezogenen Interessenvertretung für das Land Hessen, für das Sie Verantwortung tragen."